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Darauf sollten Auto- und Fahrradfahrer 2018 achten

Wer sich Strafzettel auch künftig sparen will, sollte einen Blick auf die Gesetzesänderungen 2018 werfen. (Bild: ddp)
Wer sich Strafzettel auch künftig sparen will, sollte einen Blick auf die Gesetzesänderungen 2018 werfen. (Bild: ddp)

Im neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die Auto- und Fahrradfahrer direkt betreffen. Lesen Sie hier, welche neuen Regeln es gibt und worauf Sie achten müssen, um weiterhin korrekt mobil zu sein.

Schon ab dem 1. Januar gibt es beim TÜV eine neue Pflichtuntersuchung: Die Endrohrmessung. Dabei wird gecheckt, ob die Endgasreinigung tatsächlich funktioniert. Bislang haben sich die Mechaniker da auf die Onboard-Diagnose verlassen, die sie einfach ablesen konnten. Nach den Manipulationen in der Diesel-Affäre will man jetzt auf Nummer sicher gehen.

Kfz-Steuer für Neuwagen wird teurer

Ab dem Stichtag 1. September wird die Kfz-Steuer nicht mehr wie bisher nach dem NEFZ-Zyklus berechnet, für den die Autos lediglich 20 Minuten mit geringer Geschwindigkeit getestet wurden.

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Beim neuen WLTP-Verfahren stehen sie 30 Minuten bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf dem Prüfstand. Bei vielen Neuwagen wird die Kfz-Steuer dann teurer werden.

Winter- und Ganzjahresreifen

In Zukunft müssen Winter- und Ganzjahresreifen nicht nur mit den Buchstaben M+S beschriftet sein, sondern mit dem neuen Alpine-Symbol, das eine Schneeflocke vor einem Berg zeigt. Wer aber alte, intakte Reifen mit genügender Profiltiefe besitzt, darf sie noch bis zum 30. September 2024 nutzen.

Schadstoffklassen

Ab dem 1. September müssen alle Neuwagen die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Vor allem bei neuen Benzinern mit Direkteinspritzung müssen die Hersteller dafür wahrscheinlich mit einem Partikelfilter nachrüsten. Der Grenzwert an Stickoxiden liegt im Testverfahren WLTP-Zyklus bei 60 mg pro Kilometer.

Elektronisches Notrufsystem

Ab dem 1. April müssen Neuwagen mit einem elektronischen Notrufsystem ausgestattet sein. Zum eCall-System gehört ein GPS-Empfänger und eine Mobilfunkeinheit. Der Sinn dahinter: Das System, das bei einem starken Aufprall aktiviert wird, kann die Standortdaten nach einem Unfall selbstständig an die Rettungsleitstelle schicken.

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Es lässt sich aber auch manuell auslösen. Der Verunfallte kann darüber auch direkt mit der Rettungsleitstelle kommunizieren.

HU-Plakette

Wer eine grüne HU-Plakette hat und den Prüftermin mehr als zwei Monate überzieht, kann Bußgelder von 15 Euro und mehr aufgebrummt bekommen. Lässt man sein Auto mehr als acht Monate nach Termin nicht untersuchen, kann man dafür einen Punkt kassieren.

Fahrräder dürfen in den ICE

Früher konnten Bahnfahrer ihre Räder nur in Intercity-Zügen mitnehmen. Die Ausnahme bei ICEs: Klappräder. Mit dem aktuellen Winterfahrplan können Kunden auch mit normalen Fahrrädern in den ICE einsteigen. Zumindest, solange der Platz reicht. In jedem Zug gibt es nämlich nur acht Fahrradplätze.

Fahrradanhänger müssen besser sichtbar sein

Sind Fahrradanhänger breiter als 60 Zentimeter, brauchen sie ab 2018 zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote an der Rückseite. Kategorie „Z“, übrigens.

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