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Grundrente – alle wichtigen Infos

A pensioner holds a wallet with various euro coins in her hands in Kempten, Germany, 13 July 2015. Photo: Karl-Josef Hildenbrand/dpa | usage worldwide   (Photo by Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance via Getty Images)
(Bild: Getty Images)

Einigung: Nach monatelangem Tauziehen zwischen den Koalitionspartnern stehen nun die Fakten zur Grundrente. Wer sie bekommt, wie sie berechnet wird, wie die Prüfungen ablaufen – alle Infos im Überblick.

Am Sonntag hatten die Spitzen von SPD und Union stundenlang über einen Lösung zur Grundrente verhandelt und sind schließlich zu einer Einigung gekommen.

Ziel der Grundrente ist es, dass Menschen, die 35 Jahre gearbeitet haben, im Alter in jedem Fall mehr als nur die Grundsicherung zur Verfügung haben sollen.

Die Parteien haben sich nun darauf geeinigt, dass die Grundrente zum 1. Januar 2021 eingeführt wird. Rund 1,5 Millionen Menschen sollen davon profitieren, der überwiegende Teil davon sind Frauen.

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Wer Anspruch hat

Anspruch haben sowohl Menschen, die bereits in Rente sind, als auch künftige Rentner, die im Arbeitsleben als Geringverdiener eingestuft wurden. Sie sollen im Rentenalter dann mit Arbeitnehmern gleichgestellt werden, die für 80 Prozent eines Durchschnittslohns gearbeitet haben. Angerechnet werden Arbeitsjahre, aber auch Erziehungs-, Pflege und Krankheitszeiten.

Die während des Arbeitslebens gezahlten Beiträge an die Rentenkasse müssen zwischen 30 und 80 Prozent bei denen eines Durchschnittsverdieners liegen.

Umfassende Einkommensprüfung

Eine umfassende Einkommensprüfung soll zeigen, ob Ansprüche bestehen. Dabei haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass die Prüfungen „automatisiert und bürgerfreundlich“ durchgeführt werden sollen, indem die Rentenversicherung mit den Finanzämtern die entsprechenden Daten abgleicht.

Mit der Prüfung soll vermieden werden, dass Menschen die Grundrente erhalten, die zwar als Beitragszahler als Geringverdiener eingestuft wurden, aber dennoch Einnahmen aus anderen Quellen, wie etwa Mieteinnahmen, haben. Dafür gelten Freibeträge: Alleinstehende haben bis zu einem Einkommen von 1.250 Euro und Paare bis 1.950 Euro Anspruch auf die Grundrente in voller Höhe.

Errechnet wird der Freibetrag aus dem zu versteuernden Einkommen inklusive Kapitalerträgen und „unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente“.

Damit die Grundrente nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgehoben wird, haben sich die Koalitionspartner zusätzlich auf die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld im Volumen von etwa 80 Millionen Euro geeinigt.

Arbeitslosenversicherung und betriebliche Altersvorsorge

Weiterhin hat sich die Koalition darauf verständigt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leicht gesenkt werden sollen. Von derzeit 2,5 Prozent vom Bruttolohn müssen dann bis Ende 2022 nur noch 2,4 Prozent gezahlt werden. Danach wird der Beitrag aber wieder auf 2,6 Prozent steigen.

Verbesserungen für Betriebsrenter und Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen

Zudem sollen auch Betriebsrentner besser dastehen. Bezieher von Betriebsrenten oder von Kapitalleistungen sollen in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet werden.

Zusätzlich sollen neue Anreize für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen zu Vermögensbildung geschaffen werden, deshalb wird der steuerfreie Höchstbetrag in diesem Bereich von 360 Euro auf 720 Euro verdoppelt.

Zudem soll bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Beteiligungsfond für Zukunftstechnologien in Höhe von zehn Milliarden Euro aufgelegt werden, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologien.

Die Kosten für die beschlossenen Maßnahmen werden laut CSU-Chef Markus Söder zwischen 1,1 und 1,5 Milliarden Euro liegen und „werden aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert“.

Mit Informationen von Reuters und dpa