Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.968,41
    -704,32 (-1,18%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.304,48
    -92,06 (-6,59%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Kind krank: Werden Eltern oder das Kind krankgeschrieben?

Kind krank: Werden Eltern oder das Kind krankgeschrieben? (Symbolbild: Getty)
Kind krank: Werden Eltern oder das Kind krankgeschrieben? (Symbolbild: Getty) (HRAUN via Getty Images)

Köln (dpa/tmn) - Rotznase, Fieber, Quengel-Alarm: Ein krankes Kind braucht Betreuung. Sind beide Eltern berufstätig, muss sich ein Elternteil beim Arbeitgeber abmelden. Sollen Eltern in einem solchen Fall sich selbst krankschreiben lassen oder ihr Kind?

Die Antwort ist eindeutig: «Das Kind wird krankgeschrieben», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hintergrund: Eltern werden zwar zur notwendigen Betreuung bis zu fünf Tage bezahlt freigestellt. Die entsprechende Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 616 BGB) kann aber im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Selbst krankschreiben lassen? Eltern riskieren Arbeitsplatz

Zahlt der Arbeitgeber in der Zeit, in der das kranke Kind betreut wird, keinen Lohn, kommt das sogenannte Kinderkrankengeld ins Spiel. Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Das Kind ist unter 12 Jahre alt, keine andere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen und Elternteil und Kind sind nicht privat krankenversichert.

WERBUNG

Zudem brauchen Eltern ab dem ersten Tag zwingend eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis, aus der hervorgeht, dass das Kind betreut werden muss.

Das ist für Eltern natürlich mit Aufwand verbunden. Sich in einem solchen Fall der Einfachheit halber selbst krankschreiben zu lassen oder arbeitsunfähig zu melden, ist aber dennoch keine gute Idee.

Eltern riskieren damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung führen, stellt Nathalie Oberthür klar.