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Kommt nun die Rente mit 72?

Im Wahlkampf wurde eine weitere Erhöhung des Rentenalters von den Parteien bewusst nicht angesprochen. Nun fordert der Rentenexperte Gert Wagner, das Thema bei den Koalitionsverhandlungen aufs Tapet zu bringen.

Im Bundestagswahlkampf ist es der Union gelungen, die sozialen Themen fast bis zum Schluss außen vor zu halten. Stattdessen wurde ein Deutschland beschworen, „in dem wir gut und gerne leben.“ Umso stärker drängen die sozialen Themen nun auf die politische Bühne zurück. Nicht nur CSU-Chef Horst Seehofer – gerade in den eigenen Reihen wegen verfehlter Wahlkampfführung unter Beschuss – drängt nun, mit einer Rentenreform nicht auf die im Wahlkampf angekündigte Rentenkommission zu warten. Ähnlich äußerte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ersten Sitzung der Unionsfraktion nach der Wahl. Beiden ist offenbar inzwischen klar geworden, dass die systematische Vermeidung sozialer Themen im Wahlkampf mindestens so viel zum Erfolg der AfD beigetragen hat wie das Flüchtlingsthema. Nun mischt sich der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung mit eigenen Ratschlägen zur künftigen Rentenpolitik ein.

Dabei bricht Gert Wagner, im Hauptberuf Vorstandsmitglied beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, ein von SPD und Union nicht nur im Wahlkampf wohl gehütetes Tabu: die weitere Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters. Auch sonst legt er eine Reihe weiterer rentenpolitischer Baustellen offen, die bisher vor allem von der Union geflissentlich ignoriert wurden, um der SPD im Wahlkampf keine Plattform für eine sozialpolitische Auseinandersetzung zu bieten. So sieht er Handlungsbedarf vor allem bei Langzeitarbeitslosen, Soloselbstständigen und Minijobbern. Viele von ihnen seien im heutigen Rentenrecht von Armut im Alter bedroht. Auf die Tagesordnung gehört seiner Ansicht nach auch das Rentenniveau, das nach geltendem Recht immer weiter fallen soll. Zudem fordert er auch für die Riester-Rente eine Ersatzregelung, die niedrigere Kosten und höhere Renditen verspricht als die heutigen Riester-Produkte der Versicherungswirtschaft.

Das Rentenalter steigt bekanntlich bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 67 Jahre. Sowohl Merkel als auch SPD-Chef Martin Schulz hatten im Wahlkampf versichert, dass es eine weitere Heraufsetzung mit ihnen nicht geben wird. Gert Wagner hält diese Festlegung für falsch. „Es ist absehbar, dass eine weitere Erhöhung des Rentenalters nach 2030 die Finanzierung der Rentenversicherung sehr erleichtern würde.“ Konkret schwebt Wagner vor, das Rentenalter nach 2030 schrittweise auf eine „Altersgrenze von 70 Jahren mit einem flexiblen Korridor von 68 bis 72 Jahren steigen zu lassen“.

Er habe dabei große Sympathie für den Vorschlag des Direktors des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Axel Börsch-Supan. Der schlägt vor, das Rentenalter nach 2030 mit der Lebenserwartung steigen zu lassen. Konkret plädiert Börsch-Supan in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums dafür, das Eintrittsalter um zwei Jahre anzuheben, sobald die Lebenserwartung um drei Jahre gewachsen ist. Dadurch entstünde eine Win-Win-Situation für Beitragszahler und Rentner. Sie würden sich die Kosten der steigenden Lebenserwartung im Verhältnis zwei zu eins teilen.*

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Allerdings muss das Ganze „menschenwürdig“ ausgestaltet sein. Dazu müssten deutliche Fortschritte bei der Prävention, Rehabilitation und Qualifikation älterer Arbeitnehmer gemacht werden. Vor allem aber hält es Wagner für nötig, Menschen, die es nicht bis zur Altersgrenze schaffen, ein besseres Angebot als heute zu schaffen. „Ohne eine Verbesserung der Lage von Frührentnern wird es keine Akzeptanz für ein höheres Rentenalter geben", sagt er.

Der Frührentner von Morgen wird schließlich nicht 59 oder 62 Jahre alt sein wie heute, sondern 66 oder nach 2030 auch 68 oder 69 Jahre. In dieser Altersgruppe wird es nach Einschätzung Wagners mehr Erwerbsgeminderte geben, denen der Weg in die vorzeitige Rente erleichtert werden sollte. Das betrifft einerseits die heute sehr hohen Zugangsbarrieren zur Erwerbsminderungsrente. Andererseits den Rentenabschlag von bis zu 10,8 Prozent für einen vorzeitigen Rentenbeginn aus gesundheitlichen Gründen. Hier fordert Rentenexperte Wagner eine Reduzierung. Und am Ende müsse auch darüber nachgedacht werden, ob Renten bei Erwerbsminderung nicht generell höher festgesetzt werden müssen als heute.

Dies gelte vor allem für Arbeitnehmer, die schon in jungen Jahren durch Krankheit oder Unfall erwerbs- oder berufsunfähig werden. Sie werden aus seiner Sicht heute im Rentenrecht nicht fair behandelt. Ihre Erwerbsminderungsrenten sind häufig Armutsrenten – trotz der bereits beschlossenen Verbesserungen durch zwei Rentenreformen der großen Koalition. In der Debatte werde vielfach unterschlagen, dass Erwerbsgeminderte früher sterben als Gesunde. Ihr früherer Renteneintritt führe deshalb nach aktuellen statistischen Daten nicht dazu, dass sie länger Rente beziehen als die Gesunden, die erst mit Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen. Trotzdem müssten sie einen Frührentenabschlag hinnehmen.


Sozial benachteiligt = niedrigere Lebenserwartung

Dazu kommt: Das Risiko, vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen den Job verlassen zu müssen, ist ungleich verteilt. Wer das Pech hat, in einer sozial benachteiligten Familie geboren zu werden, hat im Durchschnitt eine niedrigere Lebenserwartung. Schlecht Ausgebildete sterben früher. Auch ist bei bestimmten Berufen die Lebenserwartung geringer. Sie werden wiederum überwiegend von Menschen aus eher sozial nicht so guten Verhältnissen ausgeübt. Sie alle leben kürzer. Es wäre daher gerechtfertigt, so Wagner, ihnen eine höhere Rente zu zahlen, als es den von ihnen eingezahlten Rentenbeiträgen entspricht.

Eine ähnliche Problemgruppe sind die Langzeitarbeitslosen. Auch ihr erhöhtes Armutsrisiko verbindet sich oft mit einer verminderten Lebenserwartung. Ihre kürzere Rentenbezugsdauer würde es daher aus Wagners Sicht grundsätzlich rechtfertigen, ihre – in der Regel sehr niedrigen Renten – aufzustocken. Zumindest aber wäre zu überlegen, dass der Bund für Hartz-IV-Empfänger wieder Beiträge in die Rentenversicherung zahlt. Diese Beitragszahlung wurde 2004 abgeschafft. Seither erwerben Hartz-IV-Empfänger keine Rentenansprüche mehr.

Auch für Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte sieht der Vorsitzende des Sozialbeirats Handlungsbedarf. Bis 1992 gab es die Rente nach Mindesteinkommen, mit deren Hilfe niedrige Rentensprüche so angehoben wurden, als hätten die Betroffenen mindestens Dreiviertel des Durchschnittseinkommens verdient. Würde sie wieder eingeführt, würden vor allem Alleinerziehende davon profitieren.

Auch eine Sockelrente würde helfen, wie sie SPD, Linke und Grüne in unterschiedlicher Ausgestaltung in ihren Wahlprogrammen gefordert haben. Die Chancen dafür, dass die Koalitionäre sich auf derlei verständigen werden, hält Wagner freilich für gering, da damit besonders tief in den Grundsatz der Äquivalenz von Beitrag und Leistung eingegriffen würde. Das wäre bei einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten wegen der kürzeren Lebenserwartung der Menschen, die davon profitieren würden, gerade nicht der Fall. Nach dem Äquivalenzprinzip entscheidet grundsätzlich die Menge und die Höhe der eingezahlten Beiträge über die spätere Höhe der Rente.

In einer anderen Grundsatzfrage künftiger Rentenpolitik, die im Wahlkampf eine Rolle gespielt hat, stellt sich der Vorsitzende des Sozialbeirats auf die Seite der linken Parteien. Wagner spricht sich zwar nicht für eine Stabilisierung der Rentenhöhe auf dem heutigen Durchschnittniveau von 48 Prozent des Nettoeinkommens für Steuern aus, wie SPD und Grüne es fordern. Er hat aber viel Sympathie für das Rentenkonzept, das die scheidende Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im November vergangenen Jahres vorgelegt hat. Es sieht vor, dass das Rentenniveau künftig nicht unter 46 Prozent sinken und der Rentenbeitrag nicht auf mehr als 25 Prozent steigen soll.

Auf welches Konzept man sich am Ende auch verständigt: Klar müsse den Unterhändlern der Koalitionsverhandlungen sein, dass man das Rentenniveau nicht einfach immer weiter absinken lassen könne, wie es die jetzige Rechtslage vorsieht. Die Rente eines langjährig Versicherten müsse vielmehr auch in Zukunft deutlich oberhalb der Sozialhilfe liegen. „Ist eine Normalrente nicht erkennbar höher als die allgemeine Grundsicherung, dann ist die obligatorische lebenslange Beitragszahlung nicht mehr legitim“, so Wagner.


Selbstständige sollen auch in den Rentenkasse einzahlen

Wahlkampfthema waren auch die rund drei Millionen Selbständigen ohne eigene Beschäftigte, die oft wegen ihrer kleinen Einkommens nicht für das Alter vorsorgen und daher später von Armut bedroht sind. Hier hält der Sozialbeiratsvorsitzende – ähnlich wie der Sachverständigenrat für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung – die Einführung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für den besten Weg. Auf diesem Weg wäre es am leichtesten, auch das Erwerbsminderungsrisiko der Selbstständigen abzudecken. Bei einer allgemeinen Versicherungspflicht, wie sie in Teilen der Union propagiert wird, müssten die Selbstständigen dafür hohe zusätzliche Beiträge an eine private Lebensversicherung zahlen.

Zudem würden die Beiträge der Selbstständigen die Rentenversicherung in den Zeiten erreichen , in denen die Baby-Boomer in Rente gehen und die Rentenausgaben stark steigen. Rente würden die neuen Pflichtversicherten aber erst zwanzig Jahre später beziehen, wenn viele Baby-Boomer schon gestorben sein werden und die Rentenkasse nicht mehr belasten. Eine solche Rentenversicherungspflicht wird allerdings mit der FDP kaum zu machen sein. Sie dürfte allenfalls einer Regelung zustimmen, nach der Selbstständige in Zukunft nachweisen müssen, dass sie irgendeine Vorsorge für das Alter treffen.

Auch bei Mini-Jobbern sieht Wagner Handlungsbedarf. Sie müssen derzeit überhaupt keine Rentenbeiträge zahlen, erwerben also auch keine Ansprüche. Wagner würde das gerne ändern, um so eine weitere Quelle künftiger Altersarmut zu schließen. 2016 hatten 5,14 Millionen Arbeitnehmer einen Minijob als einzige Erwerbstätigkeit. Nicht bekannt ist, wie viele von ihnen über Partner, andere Angehörige oder anderes Vermögen für das Alter abgesichert sind.

Auch bei der Riester-Rente wird eine Jamaika-Koalition nach Wagners Einschätzung um Nachbesserungen nicht herum kommen. „Für äußerst diskussionswürdig halte ich in diesem Zusammenhang den Vorschlag der hessischen Landesregierung, in Zukunft im Rahmen eines staatlich organisierten Rentenfonds standardisierte private Vorsorge anzubieten.“ Das unter dem Namen „Deutschlandfonds“ bekannt gewordene Modell sieht vor, dass Riester-Sparer in Zukunft wählen können zwischen einer klassisch gestalteten Riester-Rente mit Garantie der eingezahlten Beiträge und einer neuen bisher nicht zulässigen Riester-Variante ohne solche Garantien. Sie sollen einen höheren Aktienanteil haben und entsprechend höhere Renditen erziehen.

Arbeitgeber sollen nach dem Konzept verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmern Einzahlungen in den als unabhängiges Treuhandvermögen gestalteten Staatsfonds einzuzahlen. Die Einzahlung erfolgt in dem Modell automatisch, wenn die Arbeitnehmer nicht widersprechen (Opt-Out-Regelung). Von den bisherigen Riester-Verträgen sollen sich die staatlichen Standardprodukte vor allem durch niedrigere Abschlusskosten und Gebühren unterscheiden.

In der Versicherungswirtschaft, die bisher den größten Teil des Geschäfts mit Riester-Verträgen unter sich aufteilt, stößt der Vorschlag naturgemäß auf heftigen Widerstand. Aus Sicht Wagners ist aber klar, dass die neue Bundesregierung im aktuellen Niedrigzinsumfeld auf jeden Fall nach Wegen suchen muss, wie man zu attraktiveren Produkten für die ergänzende private Altersvorsorge kommt. Das seien viele Baustellen, räumt Wagner ein. „Aber alle diese Herausforderungen sind im Rahmen des bestehenden Systems der Alterssicherung überwindbar – um auf diese Weise dem Vierten Gebot der Bibel zu entsprechen: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.“

*Hier hatte ursprünglich gestanden, dass sich Rentner und Beitragszahler die Kosten der steigenden Lebenserwartung fifty-fifty teilen sollen. Börsch-Supan schlägt aber eine 2:1-Teilung vor zugunsten der Beitragszahler vor.