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Neue Regeln und Gesetze: Das ändert sich für Autofahrer in 2020

2020 Text with Tire. Car Sales Concept. 3D render
(Bild: Getty)

Bußgelder, Elektro-Autos, Versicherungen – 2020 müssen sich Autofahrer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Die Änderungen im Überblick.

Wie in jedem Jahr, bringt der Jahreswechsel auch Neues für Autofahrer mit sich. Viele Änderungen sollen vor allem mehr Sicherheit bringen.

Falschparker: Verkehrsminister Andreas Scheuer plant mit einem neuen Bußgeldkatalog höhere Strafen. Betroffen sind auch Parksünder. Demnach sollen die Strafen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Der Entwurf sieht vor, die Bußgelder für diese Vergehen auf bis zu 100 Euro (bisher 15 bis 30 Euro) zu erhöhen. „Verbunden damit sind Einträge von einem Punkt in das Fahreignungsregister bei schwereren Verstößen mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung“, so der Automobilclub von Deutschland (AvD).

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Nichtbilden einer Rettungsgasse: Eine Rettungsgasse rettet im Zweifel Leben. Aufgrund der vielen negativen Erfahrungen von Rettungskräften will der Gesetzgeber bewusstes Fehlverhalten nun schärfer bestrafen. Wer erwischt wird, soll ein Fahrverbot bekommen. Wer eine Rettungsgasse unerlaubt nutzt, soll mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro und 300 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Außerdem soll es für diese Verstöße zwei Punkte im Fahreignungsregister geben.

Härtere Strafen für Gaffer: Das ist bereits beschlossene Sache: „Macht jemand ,eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt‘ drohen künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis. Am 13.11.2019 hat das Bundeskabinett eine Anpassung des Strafrechts mit schärferem Vorgehen gegen Gaffer und Schaulustige beschlossen“, so der AvD. Darüber hinaus soll der Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ausgeweitet werden, ein Verbot der Weitergabe von Fotos und Videos über soziale Netzwerke soll noch in 2020 in Kraft treten.

Förderung von Elektro-Autos

Ein zusätzlicher Umweltbonus soll einen Anreiz für den Kauf von Elektrofahrzeugen schaffen. „Der Bonus soll für rein elektrische Fahrzeuge 6.000 Euro statt bisher 4.000 Euro betragen und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro anstelle von 3.000 bisher erhöht werden, bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro für das einzelne Fahrzeug. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro gibt es künftig für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro“, so der Club. Finanziert werden sollen die Boni jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie. Der Förderzeitraum gilt bis 2025.

Fahrprüfung

Die EU-Kommission hat eine Abschaffung des Eintrags „Automatik“ bei Fahrprüfung beschlossen. Die Regelung soll im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten. Damit soll eine zweite Prüfung für das Fahren von Autos mit Schaltgetrieben entfallen. Pflicht sind aber zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

Mehr Sicherheit beim Überholen

Autofahrer die künftig Fußgänger und Radfahrer überholen, müssen innerhalb geschlossener Ortschaften einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern halten. Bisher war nur ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Darüber hinaus ist für rechtsabbiegende Kfz ab 3,5 Tonnen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. „Man will so die Gefahr für Radfahrer, die im ,toten Winkel‘ vom Kraftfahrer übersehen zu werden, verringern. Verstöße gegen das Gebot von Schrittgeschwindigkeit sind mit 70 Euro zu ahnden, bei Eintrag eines Punktes im Register“, so der AvD.

Versicherung

Nach neuen Regionalklassen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat neue Typklassen-Einstufungen für 2020 veröffentlicht. „Beide Faktoren beeinflussen den künftigen Beitrag zur Autoversicherung. Nach den aktuellen Zahlen werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Typklassen für 4,6 Millionen Fahrzeughalter günstiger, für 6,5 Millionen dagegen höher und damit teurer. Für 29,7 Millionen ändert sich die Typklasse in 2020 nicht“, erklärt der ADAC.

Busstreifen für PKW

Kommunen sind berechtigt, im Einzelfall Busspuren für PKW freizugeben. Voraussetzung ist, dass ein Auto mindestens mit drei Personen besetzt ist. Autofahrer erkennen entsprechend freigegebene Busspuren an einem Schild, dass drei Personen in einem Auto zeigt.

Verbot von Blitzer-Apps

Laut ADAC sollen Apps und Navigationsgeräte, die auf Radarkontrollen aufmerksam machen, künftig verboten werden. Wer erwischt wird, soll mit 75 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

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