Pfandsystem wird erweitert: Das kommt auf Verbraucher*innen zu
Der Bundestag hat eine Änderung des Pfandgesetzes beschlossen. Das sorgt vor allem für mehr Einheitlichkeit im Supermarkt, indem bislang bestehende Ausnahmen von der Pfandpflicht wegfallen.
Keine Ausnahmen mehr vom Pfand: Das hat der Bundestag nun beschlossen. Schrittweise wird ab kommendem Jahr das bestehende Pfandsystem, das derzeit noch viele Ausnahmen kennt, auf alle Plastikflaschen und Dosen ausgeweitet. Damit wird umgesetzt, was die Europäische Union bereits 2019 beschlossen hat.
Und zwar in Form der „Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“. Ihr Ziel: weniger Plastikmüll. Dadurch soll vor allem Abfall, der häufig an europäischen Stränden angeschwemmt wird, reduziert und die Natur vor Kunststoffen und Mikroplastik geschützt werden. Die Idee: Mehr Kreislaufwirtschaft und weniger Wegwerfprodukte, die nicht recycelt werden können.
25 Cent auf alle Einwegplastikflaschen
Auf Vorstoß des Umweltbundesamts hat der Bundestag deshalb einer Gesetzeserneuerung zugestimmt. Ab kommendem Jahr gilt, dass für nahezu alle Einweggetränkeflaschen und -dosen im Einkauf Pfand hinterlegt werden muss. Wer sie leer zurückbringt – das geht in allen Supermärkten, und Getränkemärkten, eingeschränkt auch in Tankstellen und Kiosken – erhält das Geld zurück.
Gastronomie: Bundeskabinett beschließt Mehrweg-Pflicht
Bisher sind von der Regel beispielsweise Smoothies, Fruchtsäfte und alkoholische Mischgetränke ausgenommen. Doch das ändert sich, ab 2022 kosten entsprechende Einwegplastikflaschen und -Dosen 25 Cent Pfand. Sie reihen sich in das bestehende Pfandsystem aus Glasflaschen, die acht oder 15 Cent Pfand kosten, und Plastikeinwegflaschen, deren Pfand bei 25 Cent liegt.
Mehrweg-Pflicht für To-Go-Speisen
In einem weiteren Schritt, der zwei Jahre später folgt, soll es dann gar keine Plastikflaschen mehr ohne Pfand im Verkauf geben. Denn ab 2024 werden auch Milcherzeugnisse von der Ausnahme ausgenommen – auch sie sind dann also pfandpflichtig. Dazu gehören Frischmilch, aber auch Kaffeespezialitäten und Trinkmilch-Produkte.
Die Gesetzesänderung bringt noch weitere Veränderungen mit sich: Einwegplastikflaschen müssen bald einen höheren Anteil an Rezyklat beinhalten – also an wiederverwendetem Kunststoff. Die Quote wird von 25 auf 30 Prozent angehoben.
Dazu kommt: Ab kommendem Jahr müssen Gastronomien ihre To-Go-Angebote, die vor allem während der Coronavirus-Pandemie für eine riesige Zunahme an Verpackungsmüll gesorgt haben, auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Die umweltfreundlichere Variante darf für die Kund*innen nicht teurer sein als Einweg-Alternativen.
VIDEO: Darum landen so viele Corona-Impfdosen im Müll