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Rentenversicherung überraschend im Plus

Manchmal geschehen Wunder – auch bei der Rente: Jahrelang sind Experten davon ausgegangen, dass die Rente mit 63 und die Mütterrente die Rentenversicherung ins Minus treiben. Doch bei den Prognosen wurde eines übersehen.

Seit 2014 belasten die teuren Sozialreformen Rente ab 63 und Mütterrente die Rentenversicherung mit rund zehn Milliarden Euro im Jahr. Nach allen Prognosen müsste sie als Folge längst rote Zahlen schreiben. Doch die gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung wirft alle negativen Prognosen über den Haufen. Vor Kurzem teilte die Rentenversicherung mit, dass sie das laufende Jahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließen wird. Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben würden bis Jahresende bei voraussichtlich 293,2 Milliarden Euro liegen, teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands, in seinem Bericht an die in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit. „Bereits das sechste Jahr in Folge haben sich die Einnahmen aufgrund der anhaltend starken Zunahme der Beschäftigung und steigender Löhne besser entwickelt als erwartet“, so Gunkel.

Mit 21,7 Milliarden Euro war der November der Monat mit den bislang höchsten Pflichtbeitragseinnahmen. Die Beitragseinnahmen lagen um 4,7 Prozent höher als im November des Vorjahres. Im Zeitraum von Januar bis November lagen sie um 4,3 Prozent über den Vorjahreswerten. Die Nachhaltigkeitsrücklage lag im November bei 32,9 Milliarden Euro oder 1,59 Monatsausgaben. Dabei soll es auch im Dezember bleiben. Statt wie erwartet zu sinken dürfte die Rücklage daher zum Jahresende um 500 Millionen Euro über dem Niveau der Vorjahres (32,4 Milliarden Euro) liegen.

Für die Versicherten bedeutet das, dass ihr Rentenbeitrag zum 1. Januar um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt werden kann, so Gunkel. Er bleibe nach den Vorausberechnungen bis 2022 konstant und werde dann 2023 auf 18,7 Prozent erhöht werden müssen.

Bis 2030 ist dann aber doch ein Anstieg des Beitragssatzes auf 21,6 Prozent zu erwarten. Grund sind die geburtenstarken Jahrgänge, die ab 2024 verstärkt in Rente gehen. „Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen für den Beitragssatz – 20 Prozent im Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030 – werden damit aber aller Voraussicht nach eingehalten“, so Gunkel weiter. Auf längere Sicht würden diese Werte jedoch deutlich überschritten. Auf Basis der Annahmen der Bundesregierung ist mit einer Erhöhung auf 23,2 Prozent bis zum Jahr 2045 zu rechnen.

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Ähnliches gilt für das Rentenniveau. Es wird wegen der guten Beschäftigungsentwicklung in den kommenden Jahren stabil bleiben und bis 2030 nicht unter die gesetzliche Untergrenze von 43 Prozent fallen. Für das Jahr 2030 würden hier 45 Prozent erwartet, so Gunkel. Das ist nur ein Prozentpunkt weniger, als die SPD in der vergangenen Legislaturperiode durch das Rentenkonzept von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles dauerhaft sicherstellen wollte.

Dagegen fordert die SPD in ihrem Wahlprogramm eine Stabilisierung auf heutigem Niveau. Dieses wäre zwar für die nächsten Jahre auch ohne kostspielige neue Eingriffe ins Rentenrecht erreichbar. Bis 2045 würde aber nach der aktuellen Prognose das Niveau ohne Änderungen des Rentenrechts auf 42,2 Prozent sinken. Denkbar ist daher, dass man sich bei Koalitionsverhandlungen mit der SPD nur auf eine mittelfristige Stabilisierung des Niveaus verständigen und über die langfristige Entwicklung eine Rentenkommission entscheiden lassen wird.

Vor diesem Hintergrund mahnte Gunkel, die langfristige Perspektive in der Rentenversicherung nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, würden aus Beitragszahlern Leistungsempfänger. Die finanzielle Situation werde sich infolge dieser Entwicklungen langfristig spürbar verändern. So sei davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsrücklage in wenigen Jahren die gesetzlich festgelegte Untergrenze in Höhe von 0,2 Monatsausgaben erreicht haben werde. Gunkel erneuerte in diesem Zusammenhang noch einmal die Forderung der Rentenversicherung, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen Engpässe bei der Liquidität der Rentenversicherung zu verhindern. Dies sei beispielsweise durch eine Anhebung der Mindestrücklage auf 0,4 Monatsausgaben möglich.

Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, forderte auf der Vertreterversammlung, insbesondere die 2014 eingeführte Mütterrente aus Steuern zu finanzieren. Sie belastet die Rentenversicherung derzeit mit sieben Milliarden Euro pro Jahr. „Es handelt sich dabei eindeutig um Leistungen, für deren Erwerb keine Beiträge gezahlt wurden und die daher sachgerecht auch nicht aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind“, so Roßbach. Zu Forderungen der CSU nach einer nochmaligen Ausweitung der „Mütterrente“ sagte sie daher „Wir werden alles daransetzen, dass der Fehler von 2014 nicht 2018 ein zweites Mal gemacht wird.“. Bei der Ausweitung der Kindererziehungszeiten handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen müsse.

Dies gelte auch für Überlegungen, eine Solidarrente für langjährig Versicherte mit einem niedrigen Einkommen einzuführen. Allen derzeit diskutierten Mindestleistungen im Rentenalter stünden keine Beitragszahlungen im Erwerbsleben der Begünstigten oder anderer Versicherter gegenüber. „Diese Ansprüche dürfen dann auch nicht von den Beitragszahlern finanziert werden“, so Roßbach. Die hierfür erforderlichen Mittel seien aus dem Bundeshaushalt aufzubringen.

Roßbach sprach sich zudem dafür aus, die Frage der Alterssicherung von Selbstständigen in dieser Legislaturperiode anzugehen. Sie sagte: „Es ist inzwischen weitgehend unstrittig, dass bei Selbstständigen das Risiko einer späteren Altersarmut deutlich höher ist als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.“ Es müsse daher eine möglichst kosten- und bürokratiearme Lösung gefunden werden, die zu ausreichenden Alterssicherungsansprüchen für Selbständige führe. Nach Roßbachs Überzeugung „wäre das bei einer Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung der Fall“.

Bei den Verhandlungen über eine Jamaika-Koalition hatte es lediglich einen Konsens gegeben, Selbstständige, die nicht über ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, zu verpflichten, irgendeine Form der Alterssicherung nachzuweisen. Sollte es zu Verhandlungen über eine Große Koalition kommen, hätte die von Roßbach geforderte Rentenversicherungspflicht Chancen, Teil des Koalitionsvertrags zu werden.