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Volkswagen will im Dieselskandal frühere Manager zur Kasse bitten

Erstmals verlangt der Autobauer im Abgasskandal Schadensersatz von ehemaligen Führungskräften. Die ersten Klagen sind bereits bei Gericht eingegangen.

Für Oliver Schmidt bringt auch das neue Jahr keine guten Nachrichten: Kurz vor Jahresende 2018 reichte Volkswagen beim Arbeitsgericht Braunschweig eine sogenannte Widerklage gegen den 49-Jährigen ein. Der Autobauer will feststellen lassen, dass Schmidt schadensersatzpflichtig in Sachen Abgasskandal sei. Ein Novum: Volkswagen hat bisher keinen einzigen Manager auf Schadensersatz verklagt.

Außerdem verlangen die Wolfsburger die Rückzahlung von Anwaltskosten. Die Verteidigung Schmidts in Amerika soll vier Millionen Euro verschlungen haben. Die Rechnungen zahlte zunächst VW, Schmidt soll davon vorerst eine Million Euro übernehmen.

Oliver Schmidt ist der Mann bei VW, der bisher am heftigsten für den Multimilliardenskandal des Konzerns büßen musste. Schmidt wurde am 7. Januar 2017 auf einer Toilette des Flughafens in Miami festgenommen. Es folgte eine lange Untersuchungshaft.

Das Urteil im Dezember 2017: Sieben Jahre Gefängnis, dazu 40. 000 Dollar Geldstrafe. Richter Sean Cox sprach in der Urteilsbegründung von einem „sehr ernsten und beunruhigenden Verbrechen“.

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Zwar ist Oliver Schmidt nicht der einzige VW-Manager, gegen den die US-Justiz Anklage erhoben hat – auch der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn und ein paar andere Führungskräfte werden per Haftbefehl verfolgt. Verurteilt wurde neben Schmidt bislang allerdings nur der Ingenieur James Liang.

In Deutschland ist ein Ende der Ermittlungen vorerst nicht absehbar. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat wegen verschiedener Delikte inzwischen zwar 52 Beschuldigte auf ihrer Liste. Es ist aber noch ein weiter Weg, bis die ersten Anklagen vor Gericht verhandelt werden. Der prominenteste Beschuldigte ist wiederum Winterkorn. Er steht unter Betrugsverdacht und informierte womöglich den Kapitalmarkt zu spät über den Dieselskandal. Winterkorn bestreitet die Vorwürfe.

Vom Versprechen der „schonungslosen Aufklärung, maximalen Transparenz und den strengsten Compliance- und Governance-Standards“, wie es der inzwischen abgelöste Konzernchef Matthias Müller formulierte, scheint sich VW inzwischen wieder entfernt zu haben. Der Autobauer vertritt offenbar noch immer die These, dass der Betrug das Werk einiger weniger Personen war. Die Kündigungen, die VW bisher ausgesprochen hat, lassen sich an nicht einmal zwei Händen abzählen.

Neben Schmidt, der kurz nach der Verurteilung entlassen wurde, kündigte VW bisher offenbar erst fünf weiteren Personen. Das war im August 2018. Damals erhielt der Autobauer erstmals Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Personalvorstand Gunnar Kilian begründete die Maßnahmen mit „schwerwiegenden Verfehlungen“. Man handele ohne Rücksicht auf Hierarchie. Lediglich Tarifbeschäftigte waren geschützt, wenn sie im Rahmen eines Amnestieprogramms aussagten.

Manager bestreiten die Vorwürfe

Gekündigt wurde dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, den Ex-Motorenchefs Rudolf Krebs und Falko Rudolph sowie Jörn K. und Stefanie J. Zusammen mit Schmidt sind es sechs Betroffene, die sich alle gegen die Kündigungen wehren. Im Fall Rudolph muss zunächst geklärt werden, ob das Arbeitsgericht Braunschweig oder Kassel zuständig ist.

Nach Informationen des Handelsblatts hat Volkswagen nicht nur im Fall Schmidt, sondern auch bei den anderen Gekündigten Schadensersatzansprüche angemeldet. Kürzlich begründete der Konzern in den meisten Fällen ausführlich, warum die Kündigungen erfolgten.

Aus Sicht von VW waren sie wegen gravierender Verletzungen arbeitsrechtlicher Pflichten notwendig. So hätten die ehemaligen Mitarbeiter ihr Wissen über die Manipulationen konzernintern nicht gemeldet. Volkswagen wollte sich dazu aus rechtlichen Gründen nicht äußern.

Die früheren VW-Manager bestreiten die Vorwürfe. Sie beklagen das mangelhafte Compliance-System im Konzern. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum andere Führungskräfte ihren Job nicht einbüßten. „Natürlich gibt es keine Gleichheit im Unrecht. Aber die Maßstäbe, die VW anlegt, sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Das grenzt an Willkür“, sagte einer der Anwälte.

Tatsächlich gibt es einige Topmanager, die zwar aufgrund ihrer möglichen Beteiligung am Betrug beschuldigt sind, aber weiter bei VW arbeiten. Robert Strecker, Anwalt von Oliver Schmidt, sagte dem Handelsblatt: „Selbstverständlich setzt sich mein Mandant gegen die Widerklage von VW zur Wehr.“

Für Volkswagen ist es wichtig, wie Monitor Larry Thompson die Maßnahmen beurteilt. Thompson ist auf Geheiß des US-Justizministeriums für mindestens drei Jahre bei VW im Haus, um den angestrebten Wandel des Konzerns zum Besseren zu beobachten.

In einem Zwischenbericht im August 2018 kritisierte Thompson noch die fehlenden personellen Konsequenzen aus dem Skandal. Ob das Mandat des Aufsehers verlängert wird, dürfte auch davon abhängen, ob VW die richtigen Leute zur Verantwortung gezogen hat.