Wohnung wird nur an Mieter "deutscher Abstammung" vergeben
Dass Menschen mit ausländischen Namen bei der Wohnungssuche in Deutschland diskriminiert werden, ist bekannt. Ein Vermieter aus Regensburg versuchte nicht einmal, seine Auswahlkriterien zu verbergen.
Für 650 Euro kalt wird in Regensburg gerade eine 65-Quadratmeter-Wohnung mit drei Zimmern, einer Einbauküche und einer Terrasse zur Miete angeboten. Dabei ließ die dafür geschaltete Online-Anzeige keinen Zweifel daran, wie sich der Eigentümer seine zukünftigen Mieter vorstellt: „Bürger deutscher Abstammung“ stand bis vor kurzem unter dem Punkt „Mietereigenschaften“, berichtet „regensburg-digital.de“. Diese Passage wurde mittlerweile entfernt. Das Immobilienunternehmen, das die Wohnung vermittelt, konnte daran aber nichts Anstößiges finden und begründete es gegenüber der „taz“ folgendermaßen: „(…) Sie (sollten) mal erleben, wie Wohnungen von anderen Kulturen und Traditionen gesetzlos ohne Wenn und Aber verlassen werden.“
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Dabei sind Ausländer nicht die einzigen, gegen die der Eigentümer etwas hat. Mit seiner Forderung nach „einwandfreien Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift“ legt er anscheinend Wert auf einen gewissen Bildungsgrad, den er selbst allerdings vermissen lässt. Denn er schreibt „Harz IV“, dessen Bezieher er natürlich auch nicht für wohnungsgeeignet hält, ohne „t“. Peter Hartz und die korrekte Rechtschreibung lassen grüßen.
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Schon im Juni hatten Recherchen des Magazins „Der Spiegel“ und des „Bayerischen Rundfunks“ ergeben, wie düster es für Menschen mit Migrationshintergrund auf dem ohnehin umkämpften Wohnungsmarkt aussieht. Tragen sie türkische oder arabische Namen, liegen ihre Chancen auf eine Wohnungsbesichtigung 25 Prozent unter der von deutschen Bewerbern. In München sind es gar 50 Prozent.
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