Details zu Impfpflicht: Wer in diesen 15 Berufen arbeitet, muss sich bis 15. März impfen lassen - sonst droht der Jobverlust
Bundestag und Bundesrat haben die Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossen. Business Insider listet die betroffenen Berufe genau auf.
In Deutschland gilt bald eine Impfpflicht, allerdings vorerst begrenzt auf Gesundheitspersonal. Das haben der Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen. Konkret heißt das: Wer in seinem Job schon länger beschäftigt ist oder die neue Aufgabe bis zum 15. März 2022 antritt, der muss bis zum 15. März 2022 seinen Impfnachweis vorlegen. Ansonsten drohen Bußgelder oder gar ein Berufsverbot. Wird ab dem 16. März 2022 ein neues Arbeitsverhältnis in einer medizinischen Einrichtung aufgenommen, kann man seine Stelle nur dann antreten, wenn man sofort belegt, dass man geimpft ist.
Aus dem Gesetzesbeschluss zur "Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" geht nun genau hervor, welche Personen bald geimpft oder genesen sein müssen.
Demnach ist ein Immunitätsnachweis gegen Covid-19 für Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind, notwendig:
Krankenhäuser
Einrichtungen für ambulantes Operieren
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Dialyseeinrichtungen
Tageskliniken
Entbindungseinrichtungen
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
Arztpraxen und Zahnarztpraxen
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
Rettungsdienste
sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation
Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetz- buch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden
Auch Personen, "die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind", brauchen ab Mitte März einen Immunitätsnachweis. Genauso Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen tätig sind und vergleichbare Dienste im ambulanten Bereich anbieten.
Ausgenommen sind laut des Gesetzes Personen, "die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können".
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