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Nach Doppel-Rücktritt: Jetzt kämpft Patricia Schlesinger um ihre Pension – es geht um rund 15.000 Euro pro Monat

Patricia Schlesinger könnte eine Pension von 15.000 Euro erhalten. - Copyright: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Patricia Schlesinger könnte eine Pension von 15.000 Euro erhalten. - Copyright: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Nachdem Patricia Schlesinger am Donnerstag ihren Rücktritt ARD-Chefin verkündet hatte, zog sie am Sonntag weitere Konsequenzen - und bot dem RBB-Rundfunkrat auch ihren Rücktritt als Intendantin an. Auslöser waren Recherchen von Business Insider. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht auf Spesenbetrug, Beraterverträge für ihren Ehemann und eine Luxus-Renovierung ihrer Chefetage.

Doch mit dem Rückzug am Sonntag ist die Affäre für Schlesinger noch nicht ausgestanden, denn aktuell läuft eine externe Untersuchung. Sollte dort Fehlverhalten von Schlesinger festgestellt werden und juristisch relevante Sachverhalte vorliegen, ist auch ihre Pension in Gefahr.

Pension könnte 15.000 Euro pro Monat betragen

Die Altersversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt als üppig. Die Zahlen dazu kommen nur selten ans Licht. Vor einigen Jahren wurde bei Dagmar Reim, Schlesingers Vorgängerin, bekannt: Sie bekommt eine Pension in Höhe von 60 Prozent ihres letzten Jahresgehaltes (240.000 Euro) – das sind 12.000 Euro im Monat.

Nach Informationen von Business Insider steht bei Schlesinger jetzt eine ähnlich hohe Vergütung im Raum. Sollte Schlesinger ebenfalls 60 Prozent ihres letzten Gehaltes als Pension beziehen, würde sie rund 15.000 Euro pro Monat bekommen. Die Pension würde sie ab dem 65. Lebensjahr erhalten.

Wird die Kündigungsfrist durch eine Abfindung verkürzt?

Aktuell bezieht Schlesinger noch ihr normales Gehalt und würde das trotz Rücktritt bis zum 28. Februar 2023 ausgezahlt bekommen. Denn: In ihrem Vertrag, der eigentlich bis 2026 gehen sollte, ist eine sechsmonatige Ankündigungsfrist festgehalten.

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In ihrer Rücktrittsmail an den Rundfunkrat des RBB, die Business Insider vorliegt, schreibt sie jedoch, dass sie bereit sei, die Ankündigungsfrist zu verkürzen. "Ich bin gerne bereit, diese Ankündigungsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit dem RBB zu verkürzen, wenn sichergestellt ist, dass es sich dabei um einen vertragsgemäßen Verzicht im Sinne des § 8 Ziffer 3 lit b) handelt. Ich bzw. mein Anwalt haben Ihnen hierzu bereits einen Vorschlag unterbreitet."

Möglich ist, dass alles auf eine Abfindung hinausläuft. Am Montag trifft sich der Rundfunkrat des RBB und diskutiert über die möglichen Modalitäten.