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Suizidkapseln aus dem 3D-Drucker sind jetzt in der Schweiz legal

Die "Sarco"- Maschine ist eine Erfindung, die für die aktive Sterbehilfe erfunden wurde. Dabei handelt es sich um eine begehbare Kapsel, die mithilfe eines 3D-Druckers entsteht. Laut einem Bericht des Portals "Swiss Info" soll der in den Niederlanden von Philip Nitschke entwickelte Prototyp in der Schweiz ab 2022 einsatzbereit sein.

Während in Deutschland nur die indirekte Sterbehilfe - also durch Unterlassen oder Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen - erlaubt ist, können Menschen in der Schweiz auch die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Diese funktioniert dort derzeit durch die Einnahme von flüssigem Natrium-Pentobarbital. Die "Sarco"-Kapsel dagegen funktioniert laut "Swiss Info" so, dass keine tödlichen Medikamente eingenommen werden müssen.

Der Vorteil der Kapsel liege laut dem Entwickler darin, dass derjenige, der sie benutzt, weder eine Erlaubnis dafür einholen muss, es noch schwierig zu beschaffende Medikamente braucht, und auch keinen Arzt, der diese spritzen muss. Stattdessen wird der Innenraum der Kapsel mit Stickstoff gefüllt und der Sauerstoff reduziert - die Person, die sterben möchte, verliert so das Bewusstsein und stirbt ohne Schmerzen oder in Panik zu geraten. Laut "Swiss Info" ist die Kapsel portabel und kann so an einen Ort gebracht werden, an dem die Person sterben will - wie etwa zu einer Sterbehilfeorganisation.

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Die Schweiz ist nicht das einzige Land, in dem aktive Sterbehilfe erlaubt ist. Auch in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Kanada und Kolumbien, ist aktive Sterbehilfe laut eines Berichts der britischen Tageszeitung "The Guardian"erlaubt - auch wenn jedes Land seine eigenen Regeln dafür hat. In fast allen Ländern, die diese Praxis zulassen, müssen die Betroffenen aber an einer unheilbaren Krankheit leiden.

In der Schweiz wird die Beihilfe zum Selbstmord wird nur dann als Straftat betrachtet, wenn sie aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt, berichtet der "Guardian". In den Niederlanden können alle Menschen ab zwölf Jahren aktive Sterbehilfe beantragt, die "unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung" haben - wobei hier die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, wenn das Kind unter 16 Jahren alt ist.

Laut niederländische Tageszeitung "Trouw", die sich auf den Vorsitzenden des regionalen Euthanasieausschusses, Jeroen Recourt, beruft, betrifft die große Mehrheit der Euthanasiefälle in den Niederlanden ältere Menschen, die an einer schweren Krankheit wie Krebs leiden. Im Jahr 2020 erreichte die Euthanasie in den Niederlanden mit 6.938 durchgeführten Verfahren den Höchststand, berichtet "Dutch News". Das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von neun Prozent.

"Diese Zahlen sind Teil einer größeren Entwicklung", sagte Recourt gegenüber "Trouw". "Immer mehr Generationen sehen Euthanasie als Lösung für unerträgliches Leiden. Der Gedanke, dass es diese Möglichkeit im Angesicht von hoffnungslosem Leid gibt, sei sehr "beruhigend".

Dieser Text wurde von Mascha Wolf aus dem Englischen übersetzt. Das Original findet ihr hier.