Alltagsfrage: Muss man immer einen Lichtbildausweis dabei haben?

Muss der Ausweis stets mitgeführt werden? In der Regel nicht. (Bild: AP Photo)
Muss der Ausweis stets mitgeführt werden? In der Regel nicht. (Bild: AP Photo)

Handy, Schlüssel, Porte­mon­naie – ohne diese Dinge verlassen die meisten Menschen nicht das Haus. Doch eines muss jeder dabei haben: den Personalausweis. Oder etwa nicht? Nicht unbedingt, denn ob Mitführungspflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, welchen Beruf jemand ausübt – und ob er eine Waffe trägt.

Bundesbürger sind ab dem 16. Lebensjahr dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. So steht es im ersten Paragraphen des Personalausweisgesetzes. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Ist das Dokument abgelaufen, ist jeder verpflichtet, es zu erneuern. Andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro, wie in Paragraph 32 des Personalausweisgesetzes nachzulesen ist.

Darin steht allerdings nichts über eine Mitführungspflicht. Daher gilt: Weder Deutsche noch Ausländer müssen sich stets ausweisen können. Bei der Ausstellung eines neuen Ausweises wird manchmal sogar geraten, diesen grundsätzlich besser zu Hause aufzubewahren, da ein Verlust schwer wiegt. Doch in einigen wenigen Fällen herrscht tatsächlich Mitführungspflicht.

Bauarbeiter und Waffenträger müssen sich ausweisen können

Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit legt fest, dass Menschen, die in bestimmten Berufsgruppen tätig sind, sich während ihrer Arbeitszeit ausweisen können müssen. Darunter zählen unter anderem Bauarbeiter, Forstmitarbeiter, Reinigungskräfte, Prostituierte und Schausteller – nachzulesen in Paragraph 2 SchwarzArbG. Auch Menschen, die Waffen mit sich führen, sind laut Paragraph 38 des Waffengesetzes zur Mitführung eines Ausweisdokumentes verpflichtet.

Auch diese Alltagsfragen konnten wir bereits klären: