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Änderung im Pass- und Ausweiswesen: Fotos müssen digital sein

Wer in Zukunft einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragt, muss ein digitales Bild vorlegen. Die Antragsteller können entscheiden, ob sie sich in der Behörde oder einem Fotogeschäft ablichten lassen. Die Gesetzesänderung soll Fälschungen unterbinden.

HANOVER, GERMANY - MARCH 01:  A stand host presents the new German identity card at a German government stand at the CeBIT technology trade fair on March 1, 2011 in Hanover, Germany. Not as many Germans have switched to the new card as originally projected and a hacker group recently managed to break into the card's electronic system. CeBIT 2011 will be open to the public from March 1-5.  (Photo by Sean Gallup/Getty Images)
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Gesetzesänderung im Pass- und Ausweiswesen vorgelegt. (Bild: Getty Images)

Wer künftig einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, wird die Bilder der ausstellenden Behörde ausschließlich digital vorlegen müssen. Dabei hat der Antragsteller die Wahl, ob er die Fotos vor Ort in der jeweiligen Behörde erstellen oder sich in einem Fotogeschäft ablichten lässt. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

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Das neue Gesetz soll die Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen stärken, teilte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vergangene Woche mit. Mit dem Verfahren will die Regierung Fotofälschungen unterbinden, allen voran das so genannte "Morphing". Bei der Technik werden mittels digitaler Bildbearbeitung mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen. Da das manipulierte Passfoto den jeweiligen Personen ähnelt, kann theoretisch jede von ihnen den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen.

Zwei Wege zum Ausweis

Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass Passfotos nur in der Behörde erstellt werden dürfen. Dagegen hatten private Dienstleister protestiert, die um eine wichtige Einnahmequelle fürchteten. Tatsächlich sichern Passfotos die Existenz vieler Fotounternehmen ab, wie dies in einer Umfrage des Magazins Markt Intern 82 Prozent aller befragten Anbieter angegeben hatten.

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Man habe die Kritik der Fotografen berücksichtigt, heißt es seitens der Bundesregierung. Mit der Anpassung an die Forderungen der privaten Dienstleister soll auch die Bürgerfreundlichkeit erhöht werden. Die Antragsteller sollen künftig "wählen können, ob sie das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde oder ob sie es von einem Dienstleister der Privatwirtschaft erstellen lassen." Hat sich ein Passbewerber für ein Fotogeschäft entschieden, muss der Betreiber sicherstellen, dass der digitale Versand des "Bildes durch eine sichere Übermittlung erfolgt".

Weitere Neuerungen

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett weitere neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Unter anderem müssen Antragsteller den Behörden künftig zwei Fingerabdrücke liefern, die im Ausweis gespeichert werden. Damit reagiert die Regierung auf eine EU-Verordnung, nach der ab dem 2. August 2021 in Personalausweisen zwei Fingerabdrücke gespeichert sein sollen.

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Außerdem sollen Kinderausweise nicht mehr bis zu sechs, sondern nur noch ein Jahr gültig sein. Und: Strafgefangene sollen ab dem dritten Monat vor Haftentlassung einen Ausweis ausgestellt bekommen. Gegenwärtig sind sie von einer Ausweispflicht befreit.

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