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Armin Laschet faltet Stimmzettel falsch: Dieses weitere Detail ist vielen auf dem Foto nicht aufgefallen

Nicht nur CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet wird auf dem Foto mit seiner Stimmabgabe einer Unachtsamkeit überführt. Auch ein Detail an der Wahlurne wirft Fragen auf.

Armin Laschet faltet den Stimmzettel falsch. Das ist aber nicht das einzige fragwürdige Detail auf dem Bild. Auch das offene Schloss an der Urne wirft Fragen auf. Foto: Thilo Schmuelgen / Pool via AP
Armin Laschet faltet den Stimmzettel falsch. Das ist aber nicht das einzige fragwürdige Detail auf dem Bild. Auch das offene Schloss an der Urne wirft Fragen auf. Foto: Thilo Schmuelgen / Pool via AP

Es ist ein Bild mit Symbolkraft, fasst es doch einen über weite Strecken unglücklichen Wahlkampf recht passend zusammen: Armin Laschet, Kanzlerkandidat der CDU/CSU, hat sich bei seiner Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am Sonntag fotografieren lassen.

Weil er aber seinen Wahlzettel falsch zusammengefaltet hatte, konnte jede*r sehen, wie er gewählt hatte. Wenig überraschend zwar, beide Stimmen gingen an die Union, hat er damit dennoch das Wahlgeheimnis gebrochen.

Laschets Stimme zählt

Es steht zwar allen frei, vor und nach der Wahl über die persönliche Wahl-Entscheidung zu sprechen. Nicht aber im Moment der Stimmabgabe.

Wieso Laschets Stimme dennoch nicht für ungültig erklärt wurde, fasste der Bundeswahlleiter danach auf Twitter zusammen: „Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.“ Weil der falsch gefaltete Stimmzettel zudem in die Wahlurne gelangt sei, könne er nicht mehr aussortiert werden und sei deshalb gültig.

Unbemerktes Detail

Was daran liegt, dass Wahlurnen bis zur Stimmauszählung am Abend verschlossen sind – oder es zumindest sein sollten. Denn das Foto zeigt neben Laschets Fehler noch ein zweites Detail, das bei der ersten Betrachtung weitestgehend untergegangen war. Das Vorhängeschloss, das die Urne sichern sollte, stand offen.

CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet. (Bild: Maja Hitij/Getty Images)
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet. (Bild: Maja Hitij/Getty Images)

Darauf haben einige User*innen im sozialen Netzwerk Reddit aufmerksam gemacht. Der Beitrag wurde zwischenzeitlich tausendfach geteilt und hundertfach kommentiert. Darunter berichten einige, dass sie die Bundeswahlleitung zu dem offenen Schloss befragt – und auch bereits Antworten erhalten hätten.

Urne muss verschlossen sein

Die zitieren vor allem die bestehende Gesetzeslage in Deutschland: Grundsätzlich sind demnach bei der Urnenwahl „von Amts wegen Vorkehrungen zu treffen“, die der Wahrung des Wahlgeheimnisses dienen. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Gemeindebehörden vor Ort, weshalb „es bei der Ausgestaltung der Wahlurnen zu regionalen Unterschieden“ kommen kann.

So berichten Reddit-User*innen von ihren Wahlerlebnissen am Sonntag: „Bei uns gibt es nur Pappboxen, die gesiegelt werden.“ Oder: „Bei uns ist es ne alte Mülltonne.“ Und: „Bei uns auch Pappboxen, wo ein Blatt Papier drauf liegt, um den Schlitz zu verdecken.“ Dieses Blatt Papier ist tatsächlich vorgeschrieben, da die Wahlurne mit einer Art Deckel versehen sein muss. Genauso sind die Mindestmaße der Urne vorgeschrieben und die maximale Breite des Schlitzes (zwei Zentimeter).

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Tatsächlich gilt ebenfalls: Die Urne muss verschließbar sein. Zwar muss sie nicht zusätzlich verplombt werden, aber während der gesamten Wahl verschlossen bleiben. In der Bundeswahlordnung heißt es dazu: „Der Wahlvorstand überzeugt sich vor Beginn der Stimmabgabe davon, dass die Wahlurne leer ist. Der Wahlvorsteher verschließt die Wahlurne. Sie darf bis zum Schluss der Wahlhandlung nicht mehr geöffnet werden.“

Vergehen ohne Konsequenz

Wurde im Wahlraum Laschets also gegen die Bundeswahlordnung verstoßen? Das will die Bundeswahlleitung nicht so eindeutig bewerten, da sie in diesem Fall ohnehin keine Handhabe habe, weil die Behörden vor Ort die Wahlen durchführen würden – und das dann wohl auch entscheiden müssten.

Allerdings gibt die Bundeswahlleitung auch zu verstehen, dass die abgegebenen Stimmen auch durch eine unverschlossene Urne nicht zwangsläufig ungültig würden. Was daran liegt, dass „während der Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend sein müssen“ – und die sind zur Unabhängigkeit und Überparteilichkeit verpflichtet.

Gleichzeitig, so heißt es in der Erklärung weiter, werde durch „die durchgängige Besetzung des Wahlraumes mit Wahlvorstand und Wahlhelfern sowie der Gewährleistung der Öffentlichkeit der Wahl“ die Wahlurne vor Fremdzugriff oder vorzeitiger Öffnung geschützt.

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