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Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vorerst die 2G-Regelung im Einzelhandel gekippt. Die bayerische Staatsregierung will die Regelung nun nicht weiter anwenden.

Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel. (Bild: Getty Images)
Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel. (Bild: Getty Images)

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

Staatsregierung setzt 2G-Regel für Handel nach Urteil komplett aus

Die bayerische Staatsregierung will nach dem vorläufigen VGH-Urteil die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.

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