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BGH-Urteil: Berliner drückte Notruf - Statt Sanitätern kam die Security

An einer Tram-Haltestelle in Lichtenberg hat ein Mann eine 17-Jährige mit einem Messer verletzt. Das Mädchen flüchtete in eine Klinik.

Auf die Johanniter Unfallhilfe könnte ein erster Haftungsfall nach einem Hausnotruf zukommen. Der Bundesgerichtshof verwies am Donnerstag eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück an das Berliner Kammergericht. Die Karlsruher Richter machten dabei deutlich, dass die Johanniter ihre Hilfeleistungspflicht in dem Fall "grob vernachlässigt" haben. (Az.: III ZR 92/16)

Der mittlerweile verstorbene Kläger hatte in seiner Wohnung eine Notrufanlage. Im April 2012 betätigte der damals 78-Jährige diese, woraufhin zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, aber keine Rettungskräfte geschickt wurden. Zwei Tage später wurde bei dem Mann ein nicht ganz neuer Schlaganfall festgestellt, der ihn halbseitig gelähmt und mit einer Sprachstörung zurückließ.

Seine Töchter verlangen deshalb mindestens 40.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen blieben sie damit erfolglos. "Das scheint uns schon ziemlich daneben zu sein", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, in der Verhandlung.

Nur ein Stöhnen war zu hören

Minutenlang sei über den Notruf nur ein Stöhnen zu hören gewesen. Ein akuter medizinischer Notfall habe sich deshalb aufgedrängt, so das Urteil. Mitarbeiter mit einer bloßen Erste-Hilfe-Ausbildung zu schicken, sei keine angemessene Hilfe gewesen.

Der Bundesgerichtshof zweifelte außerdem daran, dass die Berliner Richter objektiv an die Sache herangegangen sind. Entscheiden muss deshalb nun ein anderer Senat. Dabei wird es neben der Höhe des Schadenersatze...

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