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Ed Sheeran muss wegen Marvin-Gaye-Urheberrechtsansprüchen vor Gericht

Ed Sheeran muss sich vor Gericht verantworten, weil er Teile eines Marvin-Gayes-Klassiker übernommen haben soll. (Bild: Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect)

Ed Sheeran muss sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, für "Thinking Out Loud" Teile eines Marvin-Gaye-Klassikers übernommen zu haben.

Ed Sheeran muss sich vor Gericht verantworten, weil er Teile eines Marvin-Gayes-Klassiker übernommen haben soll. (Bild: Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect)
Ed Sheeran muss sich vor Gericht verantworten, weil er Teile eines Marvin-Gayes-Klassiker übernommen haben soll. (Bild: Keith Mayhew/Landmark Media/ImageCollect)

Musikstar Ed Sheeran (31) muss sich vor einem Geschworenengericht verantworten, da ihm vorgeworfen wird, Teile seines 2014 veröffentlichten Songs "Thinking Out Loud" von Marvin Gayes (1939-1984) Klassiker "Let's Get It On" aus dem Jahr 1972 übernommen zu haben.

Wie "Billboard" weiter meldet, hat der Bundesrichter den Antrag des Singer-Songwriters abgelehnt, den Fall, der seit 2018 läuft, zu verwerfen. Die Parteien, die die "Thinking Out Loud"-Urheberrechtsklage eingereicht haben und Teilinhaber des Gaye-Songs sind, fordern demnach 100 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 103 Mio. Euro) Schadenersatz von dem britischen Musiker. Sheerans Anwälte bestreiten die Klage jedoch, indem sie die angeblich gestohlenen Songteile als "häufig vorkommende" bezeichnen und diese daher nicht für eine Urheberrechtsverletzung gerechtfertigt sehen.

Dem Bericht zufolge wird Sheeran auf Anordnung von Richter Louis Stanton vor einem Bundesgericht in Manhattan erscheinen müssen, wie er am Donnerstag entschied.

Ankläger rücken von Klau-Vorwurf ab

Bei der ersten Einreichung der Klage wurde behauptet, Sheeran habe eine Akkordfolge und den harmonischen Rhythmus des Liedes des US-amerikanischen Soul- und R&B-Sängers geklaut. Inzwischen haben Sheerans Ankläger ihre Behauptungen angepasst und Sheerans Anwälten zugestimmt, dass die Elemente des Songs "alltäglich und nicht schützbar" seien. Sie argumentieren jedoch, dass deren Kombination sie einzigartig für Gaye mache - und daher durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sei.

Sheeran hatte in der Vergangenheit mit mehreren ähnlichen Fällen zu kämpfen, darunter Klagen wegen "Photograph" - die außergerichtlich beigelegt wurde -, "The Rest of Our Life" - die auf Sheerans Antrag hin abgewiesen wurde - und zuletzt gewann er einen Fall, in dem behauptet wurde, er habe "Shape of You" plagiiert. Kurz nach dem Urteil gab der Sänger ein Video-Statement heraus, in dem er zum Ausdruck brachte, dass diese Fälle "der Songwriting-Industrie wirklich schaden".

Er fuhr fort: "Obwohl wir natürlich mit dem Ergebnis zufrieden sind, habe ich das Gefühl, dass solche Klagen heutzutage viel zu häufig vorkommen und wir eine Kultur entwickelt haben, in der eine Klage mit dem Gedanken erhoben wird, dass ein Vergleich billiger ist als ein Gerichtsverfahren, selbst wenn die Klage keine Grundlage hat."

Im Video: "Shape of You" ist nicht geklaut: Ed Sheeran feiert Erfolg vor Gericht