Ex-Heimkind will nicht Unterhalt für Mutter zahlen

Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte. Foto: Steffen Schmidt
Das frühere Heimkind Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen nachdem diese sie zunächst in ein Säuglings- und dann bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte. Foto: Steffen Schmidt

Offenburg (dpa) - Mit einem Vergleichsvorschlag ist der zweite Prozesstag um finanzielle Forderungen der Behörden an ein ehemaliges Heimkind im baden-württembergischen Offenburg zu Ende gegangen.

Die mittlerweile 55 Jahre alte Frau aus dem hessischen Rodgau wehrt sich dagegen, für ihre pflegebedürftige Mutter Unterhalt zahlen zu müssen. Der Anwalt der Klägerin, Michael Klatt, bestätigte den Vergleichsvorschlag des Gerichts (Az.: 4 F 142/17).

Demnach würde seine Mandantin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts - er beträgt etwa 760 Euro - monatlich zahlen. Ob sie sich auf den Vorschlag einlässt, ließ er zunächst offen. «Wir prüfen das», sagte er nach dem Ende der nicht-öffentlichen Sitzung am Familiengericht in Offenburg.

Am Dienstag wurden mehrere Zeugen gehört, unter anderem die Schwester der Frau. Bei der Anhörung ging es um die Frage, inwieweit die Mutter und ihre Tochter regelmäßigen Kontakt hatten. Der nächste Verhandlungstag ist für den 12. April vorgesehen.