Für diese Beleidigung gegen Merkel kassiert AfD-Politiker eine historische Rüge

German Chancellor Angela Merkel attends the weekly cabinet meeting of the German government at the chancellery in Berlin, Wednesday, Feb. 13, 2019. (AP Photo/Markus Schreiber)
German Chancellor Angela Merkel attends the weekly cabinet meeting of the German government at the chancellery in Berlin, Wednesday, Feb. 13, 2019. (AP Photo/Markus Schreiber)

In politischen Debatten herrscht oft ein rauer Umgangston. Politiker gehen sich verbal manchmal humorvoll, manchmal durchaus ernster an. Doch eine Beleidigung des AfD-Abgeordneten Ralph Müller im Bayerischen Landtag führte jetzt zu einer äußerst seltenen Reaktion.

Hitzige Debatten sind im Bayerischen Landtag an der Tagesordnung. Doch der Auftakt zur Plenarsitzung am vergangenen Dienstag kann durchaus als historischer Moment gesehen werden. Denn erstmals nach einem Vierteljahrhundert hagelte es eine formelle Rüge. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sprach sie dem AfD-Abgeordneten Ralph Müller gegenüber nachträglich wegen einer umstrittenen Äußerung aus: Der Politiker hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Plenarsitzung vergangene Woche unter anderem eine “Stasi- und Schnüffelkanzlerin” genannt. Außerdem bezeichnete er Waffenkontrollen etwa bei Jägern als “Elemente eines totalitären Staates”.

Aigner rügte Müller

Aigner nannte seine Wortwahl eine “verbale Entgleisung” und kritisierte das Verhalten von Müller scharf: “Eine derartige Äußerung gegenüber der Frau Bundeskanzlerin ist wahrheitswidrig, ehrverletzend und beleidigend und dem Ansehen unseres Hohen Hauses nicht zuträglich.”

Die Landtagspräsidentin betonte, dass das gesamte Landtagspräsidium einhellig zu der Auffassung gekommen sei, “ein derartiger Ton kann und darf in einer sachlichen Debattenkultur, wie wir sie hier in unserem Hohen Hause pflegen, keinen Einzug halten.”

Ordnungsmaßnahme mit Seltenheitswert

Rügen kommen als Ordnungsmaßnahmen nur dann zum Einsatz, wenn eine grobe Verfehlung vorliegt. Die Geschäftsordnung des Parlaments fasst es folgendermaßen zusammen: “Ein Mitglied des Landtags, das persönlich verletzende Ausführungen oder persönlich verletzende Zwischenrufe macht oder eine gröbliche Störung der Ordnung verursacht, ist vom Präsidenten zu rügen und im Wiederholungsfall zur Ordnung zu rufen.”

Eine Rüge gehört zur absoluten Seltenheit im Landtag. Das letzte Mal wurde eine formelle Rüge laut Mitteilung des Landratsamts im Juli 1994 ausgesprochen – das haben Parlamentsarchivare laut dem Online-Magazin “Merkur.de” aus den Akten ermittelt. In welcher Situation genau das stattfand, ist nicht bekannt.