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Tödlicher Streit um nicht angeleinten Hund: Neun Jahre Haft

Ein 34-Jähriger hat im November 2020 nach einem Streit um einen nicht angeleinten Hund einem 52-Jährigen ein Messer in die Schläfe gerammt.
Ein 34-Jähriger hat im November 2020 nach einem Streit um einen nicht angeleinten Hund einem 52-Jährigen ein Messer in die Schläfe gerammt.

Für den tödlichen Streit um einen nicht angeleinten Hund in Leipzig muss ein 34-Jähriger neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Mann am Dienstagabend wegen Mordes. Weil der Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten wegen einer speziellen Form der depressiven Störung vermindert schuldfähig ist, reduzierte die 16. Strafkammer allerdings das Strafmaß.

Das Nichtanleinen eines Hundes sei vom Angeklagten mit einem Messer geregelt worden, begründete der Vorsitzende Richter Hans Weiß die Entscheidung. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. "Sie haben sich im Dunkeln von hinten mit den Worten 'Jetzt habe ich euch' ihren Opfern genähert", betonte der Richter. Diese hätten nicht mit einem derartigen Angriff rechnen können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil überprüfen zu wollen.

Mit dem gezielten und wuchtigen Stoß mit dem Messer in die Schläfe seines Opfer habe der Angeklagte dessen Tod billigend in Kauf genommen, betonte der Staatsanwalt zuvor. Er sah das Mordmerkmale der Heimtücke als begründet an, weil das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Die Tat hatte sich vor den Augen des 16 Jahre alten Sohnes des 52 Jahre alten Opfers abgespielt.

Brutale Attacke Stunden nach Leinen-Streit

Opfer und Täter, beide Deutsche, waren am Vormittag des 20. November mit ihren Hunden spazieren. Es kam zu einem ersten Streit, weil der 52-Jährige seinen Vierbeiner angeblich nicht angeleint hatte. Stunden später machte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Suche nach seinen Kontrahenten und entdeckte sie am Abend in der gleichen Gegend. "Mit den Worten 'Jetzt habe ich euch' ist er auf sie zugestürmt und hat den Mann mit der einen Hand gestoßen und ihm mit der anderen Hand das Messer in den Kopf gestoßen", erläuterte Naumann. Fünf Tage nach der Attacke erlag der Familienvater seinen schweren Kopfverletzungen.

Der Angeklagte selbst hatte im Verfahren erklärt, dass er das Opfer in Notwehr erstochen habe, weil er von Vater und Sohn plötzlich angegriffen worden sei. Diese Version sei in der Beweisaufnahme nicht widerlegt worden, betonte die Verteidigerin des 34-Jährigen. Zudem habe sich ihr Mandant nach dem ersten Streit nachweislich um stationäre psychiatrische Hilfe bemüht und nicht in erster Linie Rachepläne geschmiedet. Sie plädierte auf Freispruch.

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