Euer Impfzertifikat läuft am 1. Oktober aus? Was ihr jetzt tun müsst

Wer in diesen Tagen eine Meldung aufs Smartphone bekommt, dass das digitale Impfzertifikat bald seine Gültigkeit verliere, steht nicht allein da. Bis zu zwölf Millionen Menschen hierzulande sollen demnach bis 1. Oktober ihren Corona-Impfstatus verlieren.

Was tun, wenn das digitale Impfzertifikat abläuft? Direkt einen Booster-Termin vereinbaren? Nicht unbedingt. - Copyright: picture alliance / ANP | Koen van Weel
Was tun, wenn das digitale Impfzertifikat abläuft? Direkt einen Booster-Termin vereinbaren? Nicht unbedingt. - Copyright: picture alliance / ANP | Koen van Weel

Der Grund: Der digitale Pass hat ein Ablaufdatum – und das tritt genau ein Jahr nach der letzten Impfung ein.

Allerdings gibt es wenig Grund zur Sorge, denn das Ablaufdatum ist rein technischer Natur. Bisher galt der vollständige Impfstatus nach drei oder zwei Einzelimpfungen und nach einer Einzelimpfung plus Tests. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt nach dem 1. Oktober weiterhin ein vollständiger Impfschutz vor, wenn:

  • ihr drei Einzelimpfungen erhalten habt (und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgte)

  • ihr zwei Einzelimpfungen erhalten habt inklusive positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung oder einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung. Der letzte Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen.

Erfüllt ihr diese Bedingungen, könnt ihr euer digitales Zertifikat in der CovPass-App erneuern. Dafür müsst ihr nicht extra in die Apotheke gehen, sondern könnt das bequem „in der App mit wenigen Klicks selbst durchführen“, so das Robert-Koch-Institut.

Dafür aktualisiert ihr die App im App-Store (Apple) oder Play Store (Android). Danach solltet ihr in der App die Zertifikate neu ausstellen können. Den alten Pass, der nun als ungültig/abgelaufen markiert ist, könnt ihr danach löschen. Und: Um ihren Impfstatus aufrechtzuerhalten, können sich zweifach Geimpfte ohne nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion eine Booster-Impfung holen.

LH

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