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Neue Corona-Kriterien und Impfstatus-Auskunft treten in Kraft

Auch Lehrerinnen und Lehrer müssen nun Auskunft über ihren Impfstatus geben (Bild: REUTERS/Leon Kuegeler)
Auch Lehrerinnen und Lehrer müssen nun Auskunft über ihren Impfstatus geben (Bild: REUTERS/Leon Kuegeler)

Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter können jetzt weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelungen zu den Bewertungskriterien der Pandemielage und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet und treten damit an diesem Mittwoch in Kraft.

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren". Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Neben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz tritt auch das Gesetz in Kraft, mit dem ein Hilfsfonds nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli eingerichtet wird. Für den Wiederaufbau vor allem im Westen Deutschlands sollen in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro bereit gestellt werden.

Die neuen Corona-Indikatoren

Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. "Wesentlicher Maßstab" für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren". Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.

Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit "umfassenden Schutzmaßnahmen".

Die neue Impfauskunft

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen".

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten, die der Bundestag zuletzt Ende August vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt", heißt es zur Erläuterung.

Zusätzliche Basis für 3G-Regel

Die von Bund und Ländern schon beschlossene und vielerorts umgesetzte 3G-Regel wird nun ebenfalls ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz verankert - also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Zum präventiven Infektionsschutz können demnach auch Verpflichtungen zur Vorlage entsprechender Nachweise vorgesehen werden - wie zum Beispiel auch schon Abstandsgebote oder Pflichten zum Maske-Tragen.

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