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Parkplatz wegschnappen ist laut Gesetz verboten

Ein Parkplatz in der Innenstadt? Kaum zu kriegen, vor allem in der Adventszeit. Manchmal kommt es im Streit um eine Parklücke sogar zu Handgreiflichkeiten. Dabei müsste der Fall eigentlich klar sein.

Köln (dpa/tmn) - Wer die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht, hat Vorrang. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, erklärt Elke Hübner, Rechtsexpertin beim ADAC Nordrhein.

Das gilt auch, wenn der oder die Einparkende blinkt, aber erstmal weiterfährt, um zum Beispiel rückwärts einzuparken oder zu rangieren oder noch an einer frei werdenden Parklücke wartet.

Darf der Beifahrer einen Parkplatz reservieren?

Wer sich dann schnell dazwischen drängelt, begeht laut Hübner eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld von zehn Euro verhängt werden könnte. Weil das natürlich entweder schwer zu beweisen oder zu aufwendig einzuklagen ist, appelliert der ADAC an die Vernunft und Rücksichtnahme der Autofahrer.

Übrigens ist es genauso verboten, eine freie Parklücke zu reservieren, indem man zum Beispiel seinen Beifahrer dort hinstellt, bis man selbst einparken kann.

Video: Parkscheibe richtig einstellen! So vermeidet man Bußgelder