Prozess in Köln: Hat 23-Jährige Smartphone mit Falschgeld bezahlt?

Das Gericht kann der Frau die Tat bisher nicht nachweisen – Freispruch.

Mit dem iPhone wollte Amin T. seiner Frau Dunja eine Freude machen, doch sie kam damit nicht zurecht. Also bot er es bei Ebay zum Verkauf an. Bald meldete sich eine Frau und sagte, sie wolle das Smartphone ihrem Bruder zum Geburtstag schenken. Nachdem der Preis von 1300 auf 1100 Euro heruntergehandelt war, vereinbarten sie und Amin T., dass sie am Abend desselben Tages – es war der 26. Februar 2018 – in Porz vorbeikommen und das Telefon abholen würde. So geschah es. Kurz danach ließen Amin und Dunja T. die Geldscheine – zweimal 500 und einmal 100 Euro – in einem Kiosk prüfen: Sie waren unecht. Am Donnerstag musste sich Alina G. (23, alle Namen geändert), die mit den nachgemachten Banknoten bezahlt hatte, vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Geldfälschung verantworten. Der Fall ist so verzwickt, dass sie mit einem Freispruch davonkam, obwohl manches für sie als Täterin spricht. Unstrittig ist, dass sie an jenem Abend zum Wohnhaus der Eheleute T. kam. Geschäft wurde im Hausflur abgewickelt Die waren so unvorsichtig, sich weder einen Ausweis zeigen zu lassen noch einen Kaufvertrag aufzusetzen. Das Geschäft wurde rasch im Hausflur abgewickelt. Währenddessen kam Alina Gs. Mann Safet, von dem sie inzwischen getrennt lebt, dazu, nahm prüfend Smartphone und Verpackung in die Hand und befand, dass alles in Ordnung war. Alina G. bezahlte, nahm das iPhone an sich und ging. Nach Aussage von Dunja T. soll sie es sehr eilig gehabt haben. Verschwand sie so schnell, weil sie wusste, dass das Geschäft faul war? So schilderte es Safet G. im Dezember 2018 vor demselben Richter. Auch er war der Geldfälschung angeklagt. Das Verfahren war abgetrennt worden, weil Alina G. sich von ihrem Mann, vor dem sie ins Frauenhaus floh, fernhält; deshalb wurde am Donnerstag ihr Wohnort nicht öffentlich genannt. Zuvor seiner Frau den Schwarzen Peter zugeschoben Safet G. hatte im Prozess gegen ihn seiner Frau den Schwarzen Peter zugeschoben und kam durch: Er wurde freigesprochen. Umgekehrt bezichtigte nun Alina G., unterstützt von ihrem Verteidiger, ihren Mann, er habe ihr die Banknoten gegeben, ohne dass sie deren Falschheit geahnt habe. Hat Safet G. sie tatsächlich als eine Art Strohfrau vorgeschoben, um das Smartphone mit von ihm besorgten Blüten zu kaufen? Oder ist sie die Schuldige? Zumindest habe Alina G. gewusst, dass „die Sache krumm war“, doch das allein reiche nicht für eine Verurteilung aus, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts. Die Konstellation sei klassisch: Zwei Angeklagte schieben sich gegenseitig die Schuld zu, ohne dass herauszufinden ist, wer lügt. Die Konsequenz sei ein „doppelter Freispruch“, denn die Rechtsnorm verbiete es, willkürlich einen der beiden zu verurteilen. Das Nachsehen haben die Eheleute T.: Ihre 1100 Euro sind verloren....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta