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Beschlüsse von Bund und Ländern: Das sind die neuen Corona-Regeln im November

Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten - und vorerst bis Monatsende gelten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Bild: Filip Singer - Pool/Getty Images)
Bundeskanzlerin Angela Merkel. (Bild: Filip Singer - Pool/Getty Images)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die harten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie verteidigt. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", sagte die Kanzlerin am Mittwoch nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Es gehe darum, eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden. "Die Kurve muss wieder abflachen", sagte Merkel. Man brauche jetzt im November eine befristete "nationale Kraftanstrengung". Die Kanzlerin sprach von harten und belastenden Maßnahmen.

Hier die neuen Regeln im Überblick:

KONTAKTE

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

GASTRONOMIE

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

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SPORT

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

REISEN und HOTELS

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

DIENSTLEISTUNGEN

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE

Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

ARBEIT

Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

FIRMEN

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

RISIKOGRUPPEN

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Im Video: Merkel fordert in Corona-Pandemie "nationale Kraftanstrengung"