Schläger in Amberg: Abschiebung nicht möglich

Vier junge Asylbewerber haben in Amberg in der Oberpfalz wahllos Passanten geschlagen und damit eine Debatte über Gewalt von Flüchtlingen ausgelöst. Foto: Armin Weigel
Vier junge Asylbewerber haben in Amberg in der Oberpfalz wahllos Passanten geschlagen und damit eine Debatte über Gewalt von Flüchtlingen ausgelöst. Foto: Armin Weigel

Die Prügelattacke von vier jungen Männern im bayerischen Amberg hat für viel Aufsehen gesorgt. Die beschuldigten Flüchtlinge können derzeit aber nicht abgeschoben werden - das hat Bayerns Innenminister Herrmann klargestellt.

Amberg (dpa) - Die Tatverdächtigen der Prügelattacke im bayerischen Amberg können nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch hingewiesen.

Aktuell sei die Abschiebung «noch in keinem der Fälle rechtlich möglich», sagte Herrmann. «Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das zu ändern.»

Drei junge Männer aus Afghanistan und einer aus dem Iran sollen laut Polizei am Samstagabend in der oberpfälzischen Stadt zwölf Passanten attackiert und verletzt haben, die meisten leicht. Ein 17-Jähriger musste allerdings wegen einer Kopfverletzung stationär im Krankenhaus behandelt werden. Die beschuldigten Asylsuchenden im Alter von 17 bis 19 Jahren sitzen nun in verschiedenen Gefängnissen in Untersuchungshaft - vor allem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.

Bei einem der Tatverdächtigen handelt es sich nach Angaben von Herrmann um einen noch minderjährigen Afghanen, bei dem das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebungsverbot ausgesprochen habe. Man habe das Amt am Mittwoch gebeten, das Abschiebungsverbot nach Möglichkeit zu widerrufen.

Bei zwei weiteren Tatverdächtigen handelt es sich den Angaben zufolge um zwei volljährige Afghanen, deren Asylverfahren noch laufe. Damit sei eine Abschiebung derzeit rechtlich nicht möglich. Der vierte Tatverdächtige sei ein seit dem 30. Dezember 2018 volljähriger Iraner, der nach Ablehnung seines Asylantrags seit Februar 2018 ausreisepflichtig sei. Sein Abschiebungsverfahren werde bereits betrieben. Bislang scheiterten Abschiebungen in den Iran allerdings häufig an fehlenden Pass- oder Passersatzpapieren, erläuterte Herrmann, machte jedoch keine Angaben, ob dies auch für den Fall des Mannes aus dem Iran gelte.

«Wer wahllos auf unbeteiligte Passanten einprügelt, zeigt, dass er keinen Schutz in unserer Gesellschaft sucht», sagte Hermann. «Die alkoholisierten Täter können in unserem Land kein Verständnis erwarten, sondern nur die volle Härte des Rechtsstaats.» Er begrüße deshalb den Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Vorschläge für eine weitere Verschärfung der Gesetze zur Ausweisung von Straftätern vorzulegen. «Jeder Straftäter, den wir zusätzlich abschieben können, ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land.»