Werbung

Wahlgeheimnis: Dürfen Promis ihre Wahlentscheidung verraten?

Manche Prominente halten ihre politische Überzeugung geheim, andere plaudern gerne darüber. Aber ist das überhaupt vereinbar mit dem in Deutschland geltenden Wahlgeheimnis?

Wahlgeheimnis bei Bundestagswahl: Muss ich über meine Wahl schweigen?
In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis - doch bedeutet das auch, dass man nicht über seine Entscheidung reden darf? (Symbolbild: Getty Images)

Sänger Bela B., Autor Frank Schätzing und Formal 1-Fahrer Sebastian Vettel haben es getan, genauso wie die Schauspielerinnen Sophia Thomalla und Iris Berben oder der Schlagersänger Roland Kaiser: Bereits vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag verrieten die einflussreichen Promis ihre Wahlentscheidung öffentlichkeitswirksam.

Promis rufen zur Wahl der Grünen auf

Bei manchen war das keine allzu große Überraschung, etwa bei Roland Kaiser (SPD) und Sophia Thomalla (CDU): Beide besitzen ein Parteibuch. Anders verhält es sich beim Rennfahrer Sebastian Vettel, der sein Kreuz eigenen Aussagen im Spiegel zufolge bei den Grünen setzen will.

Genauso wie Bela B. und Frank Schätzing – beide sind Teil eines großangelegten Appells zahlreicher Prominenter, bei der bevorstehenden Bundestagswahl Bündnis 90/Die Grünen zu wählen.

Dürfen die das?

Nun fragen sich viele: Wie verhält sich das eigentlich mit dem Wahlgeheimnis? Immer mal wieder wird etwa in Online-Kommentaren den Stars vorgeworfen, durch das Verraten ihrer Entscheidung dagegen zu verstoßen. Die Bundestagswahl in Deutschland ist ja bekanntermaßen nicht nur allgemein, unmittelbar, frei und gleich – sondern eben auch geheim.

Dazu steht auf der Webseite des Deutschen Bundestags:

"Geheim ist die Wahl, wenn sichergestellt ist, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen kann. Die Stimmabgabe erfolgt in Wahlkabinen, die von außen nicht einsehbar sind, und die ausgefüllten Stimmzettel werden gefaltet in die Wahlurnen geworfen, sodass niemand erkennen kann, welche Wahlentscheidung der Wähler oder die Wählerin getroffen hat."

Ist es aber erlaubt, dass Prominente ihre Wahlentscheidung dennoch preisgeben?

Ja.

Das Recht auf geheime Wahl verpflichtet nicht Wähler*innen, ihre Wahl geheim zu halten. Sondern den Staat dazu, sicherzustellen, "dass niemand Kenntnis davon erlangt, für welchen Wahlvorschlag eine Wählerin oder ein Wähler gestimmt hat".

Deshalb muss es beispielsweise Wahlkabinen geben, darin herrscht Film- und Fotografierverbot, die Stimmzettel müssen gefaltet eingeworfen werden und die Briefwahl erfolgt in anonymen Briefumschlägen.

Niemand muss seine Wahl geheim halten, außer während der Stimmabgabe

Trifft der Staat diese Vorkehrungen zum Schutze der geheimen Stimmabgabe nicht und wird deshalb die Wahl einer Person gegen ihren Willen bekannt, kann dafür der Staat strafrechtlich belangt werden.

Wähler*innen selbst - egal ob prominent oder nicht - sind hingegen nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Mit einer Ausnahme: "Eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss geheim wählen." Das bedeutet, dass während der Wahlhandlung selbst das eigene Stimmverhalten geheim gehalten werden muss. Davor und danach genießt aber jede*r die Freiheit, darüber zu reden.

Was wiegt mehr: Wahlbeeinflussung oder freie Meinungsäußerung?

Das Wahlgeheimnis dient eigentlich dem Zweck, andere Wählerinnen und Wähler "vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe" zu schützen. Wie sich das mit eindeutigen Wahlempfehlungen durch Prominente verhält, wurde besonders 2019 kurz vor der Europawahl öffentlich diskutiert.

Damals hatten sich zahlreiche Youtuber*innen gegen eine Wahl von CDU, SPD und AfD positioniert und wurden dafür von hohen Parteimitgliedern, etwa der damaligen CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, scharf angegangen. Sie warf ihnen "politische Meinungsmache" vor. Nach starker Kritik ruderte Kramp-Karrenbauer zurück, indem sie sagte, Meinungsfreiheit sei natürlich "ein hohes Gut in der Demokratie".

Video: Wissenswertes zum Wahlsystem