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Wahllisten der Saar-Grünen und der Bremer AfD abgelehnt

Der Landeswahlausschuss im Saarland hat die Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl abgelehnt.
Der Landeswahlausschuss im Saarland hat die Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl abgelehnt.

Paukenschläge in gleich zwei Bundesländern: Die Bundestagswahl-Listen der Grünen im Saarland und der AfD in Bremen sind nicht zugelassen worden. Die Entscheidungen der Landeswahlausschüsse wollen die Parteien nicht hinnehmen.

Saarbrücken/Bremen (dpa) - Die Grünen und die AfD sind bei der Zulassung zur Bundestagswahl in zwei Ländern vorerst gescheitert.

Im Saarland lehnte der Landeswahlausschuss die Liste der Grünen ab, in Bremen ließ der dortige Ausschuss die der AfD nicht zu. Das würde bedeuten, dass die Parteien dort jeweils nicht gewählt werden könnten. Beide Landesparteien kündigten umgehend Beschwerde beim Bundeswahlausschuss an.

Der Landeswahlausschuss im Saarland begründete die Nicht-Zulassung der Landesliste am Freitag damit, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung zur Liste ausgeschlossen worden waren. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Aufstellung der Liste. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.

Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraufhin am 17. Juli aufgestellte Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze ließ der Landeswahlausschuss nun nicht zu. Nach dem Ausschluss hatten sich mehrere Delegierte der Grünen aus dem Verband Saarlouis mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt und um eine «intensive Prüfung» gebeten.

«Es wird auf jeden Fall Beschwerde eingereicht», sagte die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. «Wir brauchen die Liste, denn das kann auch die Kanzlerkandidatur kosten.» Nach einer Beschwerde muss dann der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Liste entscheiden. Nach Angaben der Landeswahlleitung könnte das am 5. August der Fall sein.

«Ich gehe davon aus, dass das alles doch noch Bestand haben wird», sagte Doberstein. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35.117 Zweitstimmen bekommen. Das entsprach 6,0 Prozent der abgegebenen Stimmen im Saarland. Auf dem ersten Listenplatz zog Markus Tressel in den Bundestag ein, der aber nicht wieder kandidiert.

In Bremen lehnte der Landeswahlausschuss die Zulassung der AfD einstimmig ab, wie die Sprecherin des Landeswahlleiters sagte. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person verlangt. Sie muss zusichern, dass die Liste korrekt gewählt worden ist. Die Frau weigerte sich zu unterschreiben. Hintergrund sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands.

Gegen die Nichtzulassung wollen der AfD-Landesverband und der Bundesverband Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen. Das kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an. Die Frist dafür läuft am Montag ab.

Die AfD ist in Bremen seit langem zerstritten. Auch die 2019 gewählte Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft ist zerfallen. Im Bundestag war die Bremer AfD bislang mit ihrem früheren Landeschef Frank Magnitz vertreten.