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Wo beginnt Vermummung? Absurde Auswüchse des österreichischen "Burka-Verbots"

Österreich: Menschen mit nicht erkennbarem Gesicht müssen Strafe zahlen. (Bild: dpa)
Österreich: Menschen mit nicht erkennbarem Gesicht müssen Strafe zahlen. (Bild: dpa)

So hat sich das der Gesetzgeber nicht vorgestellt: In Österreich ist seit dem 1. Oktober das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ in Kraft. Es richtet sich in erster Linie gegen Burka tragende Frauen. Doch die Polizei ist konsequent: Sie ermahnt auch Schalträger und bestraft Werbe-Maskottchen.

Seit dem 1. Oktober gilt in Österreich ein Gesetz, das Bürgern verbietet, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen. Eigentlich sollten damit – häufig muslimisch gläubige – Frauen davon abgebracht werden, Burkas zu tragen. Da das Gesetz aber religionsneutral formuliert wurde, stehen nun alle Menschen, deren Gesichter nicht vollständig erkennbar sind, unter Generalverdacht.

So wurde kürzlich ein Mann angezeigt, der in der Wiener Innenstadt in einem Hai-Kostüm für die Eröffnung einer McShark-Filiale, einem Restposten-Geschäft, warb. Polizisten baten den Mann, seine Maske abzunehmen. Würde er dies nicht tun, müsse er mit einer Festnahme rechnen. Der Mann weigerte sich zunächst. „Ich mache hier nur meinen Job“, soll er laut „Heute“ gesagt haben. Letztlich kam er der Bitte der Beamten aber nach – und bekam eine Strafanzeige.

Auch ein anderer Fall sorgt in Österreich aktuell für Fassungslosigkeit: Eine Radfahrerin, die ihr Gesicht mit einem Schal vor dem Fahrtwind schützte, war in der Nähe des Wiener Rathauses unterwegs, als sie von einem Polizisten aufgehalten wurde. Der Dialog, der sich zwischen den beiden entspann, soll laut der Tageszeitung „Der Standard“ folgendermaßen abgelaufen sein:

Polizist: „Nehmen Sie den Schal runter.“
Radlerin: „Wieso? Es ist kalt.“
Polizist: „Es ist nicht kalt, nehmen Sie ihn runter.“

Die Frau bekam schließlich eine Abmahnung. Es war offenbar nicht das erste Mal, dass sie aufgrund des neuen Gesetzes von der Polizei angesprochen wurde. Sie habe vor einiger Zeit laut „Standard“ an einer Demo teilgenommen, die sich gegen den neuen Enthüllungszwang richtete. Dort musste sie ebenfalls ihr Gesicht zeigen, das sie nach einer Zahnextraktion aber schützen musste. Sie habe gegenüber einem Polizisten ein Attest vorweisen müssen.

In einer Wiener U-Bahn-Station kam es zudem Anfang Oktober zu einem Handgemenge zwischen einer 17 Jahre alten Schülerin und einer Lehrerin. Die Pädagogin hatte das Mädchen, das einen Nikab trug, an das neue Gesetz erinnert. Diese habe daraufhin laut „Kronen Zeitung“ die Lehrkraft attackiert. Bei dem Mädchen handelt es sich um eine Österreicherin ohne Migrationshintergrund und mit deutschem Namen.

Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass Gesichter in der Öffentlichkeit vom Haaransatz abwärts sichtbar sein müssen. Laut Wiener Polizei seien Schals über dem Mund „erst bei Minusgraden“ okay. Im Mai dieses Jahres hatte die Regierung von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) das im Volksmund sogenannte Burka-Verbot im Parlament verabschiedet.