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Gutscheine verschenken: So lang sind sie gültig und darauf solltest du achten

Alle Jahre wieder das gleiche Problem: Was verschenke ich an Weihnachten? Gutscheine sind oft eine beliebte Lösung für das Problem, doch bei deren Gültigkeit gibt es manchmal Unklarheiten.

Die Deutschen verschenken an Weihnachten sehr gerne Gutscheine. Was gibt es dabei zu beachten? (Bild: Getty Images)
Die Deutschen verschenken an Weihnachten sehr gerne Gutscheine. Was gibt es dabei zu beachten? (Bild: Getty Images)

Gutscheine haben eine bestimmte Gültigkeit. Wer einen Gutschein als Geschenk bekommt, sollte wissen, dass es hier Fristen zu beachten gibt. Laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) existiert eine sogenannte Verjährungsfrist.

Die bedeutet, wie die Verbraucherzentrale in einem Artikel erklärt, dass Gutscheine nach drei Jahren verfallen. Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, sind die Coupons trotzdem nicht unbefristet gültig.

Wann verfällt ein Gutschein?

Wenn die Frist von drei Jahren abgelaufen ist, "muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten", erklärt die Verbraucherzentrale.

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Um das zu vermeiden, sollten Gutscheine innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Jedoch gibt es hier einen Spielraum: Bekommst du etwa im März 2023 einen Gutschein geschenkt, ist dieser bis Ende 2026 gültig.

Ist auf einem Gutschein eine Einlösefrist vermerkt, ist diese laut der Verbraucherzentrale nicht immer zwingend gültig. Insbesondere dann, wenn diese Befristung zu kurz ist.

Kann ich mir einen Gutschein auch bar auszahlen lassen?

Die Auszahlung von Gutscheinen ist nicht eindeutig geregelt. Da Gutscheine meist ausschließlich "zur Einlösung gegen Ware" gedacht sind, wie die Verbraucherzentrale schreibt, musst du auf Kulanz des Ausstellers des Gutscheins hoffen.

Ebenfalls keine eindeutige Regelung gibt es für den Fall, wenn ein Gutschein nur teilweise eingelöst wird. Kaufst du mit einem Gutschein in Höhe von 50 Euro ein Produkt, das "nur" 39 Euro kostet, kann es sein, dass du für den Restbetrag wieder einen Gutschein bekommst.

Im Zweifel solltest du dich immer an den Aussteller des Gutscheins wenden. Viele Händler zeigen sich bei Gutscheinen oft kulant, aber gesetzlich sind sie dazu meist nicht verpflichtet.

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