Detail in der Reiseversicherung überlesen: Dieser Thailand-Urlaub wird teuer

Ein Unfall wird einen Thailand-Urlauber aus Wales teuer zu stehen kommen – wegen eines kleinen Details in seiner Reiseversicherung. Könnte das bei deutschen Anbietern auch passieren?

Menschenleerer Strand auf der Insel Koh Tao.
Die kleine thailändische Insel Koh Tao ist berühmt für ihre wunderschönen Strände. Adam Davies aus Wales träumt davon sicher seit Monaten - doch nach einem Unfall landete der Waliser im Krankenhaus. (Bild: Getty Images)

Damit hat Adam Davies aus dem walisischen Pembrokeshire wohl nicht gerechnet: Ausgerechnet an den Weihnachtsfeiertagen wurde der junge Urlauber auf der thailandischen Insel Koh Tao in einen Unfall verwickelt. Das Resultat: Schädelbruch an drei Stellen, Gehirnblutung, punktierte Lunge, gebrochene Rippen, Schlüsselbein und Schulterblatt sowie ein gebrochenen Knöchel – unter anderem. Davies landete im Krankenhaus – wo er bis heute behandelt wird.

Bei allem Unglück wähnten sich Davies und seine Familie noch glücklich – schließlich verfügt der Waliser über eine Reiseversicherung, die ein ganzes Jahr lang gilt und für die entsprechenden Behandlungskosten aufkommen sollte. Das Problem: Der Versicherer des jungen Mannes zahlt nicht, weil dieser vor dem Unfall mehr als 31 Tage nicht in Großbritannien war. Dies habe im Kleingedruckten der Police gestanden, erklärte die Schwester des Verunfallten der BBC – und setzte sogleich eine GoFundMe-Seite auf, um entsprechende Spenden zu sammeln.

Auch bei deutschen Reiseversicherungen gilt: Kleingedrucktes lesen!

Wie gut ist man mit einer Auslandsreiseversicherung wirklich versichert? Auch in Deutschland gelten – je nach Versicherung – Fristen, die in Sachen Reisedauer nicht überschritten werden dürfen. Wer länger als die gängigen drei bis sechs Wochen unterwegs sein will, sollte sich über eine Langzeitversicherung informieren, die bis 24 Monate gilt.

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Das Kleingedruckte sollte auch bei deutschen Versicherern noch vor Reiseantritt gelesen werden: So können bestimmte Versicherungen beispielsweise Urlaubern, die wegen einer chronischen Krankheit behandelt werden müssen, später die Zahlung verweigern. Auch Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport sind unter Umständen nicht versichert. Auch Stichworte wie Vorleistungsklausel (Übernahme von Restkosten, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt), Nachleistungsfrist (z.B. bei verhinderter Rückreise im Krankheitsfall) und Rücktransport können laut Verbraucherzentrale versteckte Kostenfallen bedeuten.

„Vor besonders teuren Behandlungen sollte sich der Patient im Ausland per Fax von seiner Versicherung die Kostenübernahme bestätigen lassen“, lautet der grundsätzliche Hinweis in einem Beitrag der Verbraucherzentrale.

Für Adam Davies scheint der Alptraum auf Koh Tao zumindest finanziell gut ausgegangen sein: 22.671 britische Pfund (bei zunächst avisierten 15.000 Pfund) sind bereits zusammengekommen, die die Behandlung abdecken sollen. „Wenn im Fonds noch Geld übrig ist, wird es an eine später ausgewählte Wohltätigkeitsorganisation gespendet“, heißt es auf dewr GoFundMe-Seite der Familie.

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