EU-Kommission geht gegen Deutschland wegen Asylrechts vor

Die EU-Kommission geht gegen Deutschland und 18 weitere EU-Staaten wegen Verstößen gegen die europäischen Asylgesetze vor. Deutschland wird gerügt, weil es unter anderem europäische Mindestnormen bei Asylverfahren ungenügend beachtet habe. Foto: Matthias Balk

Die EU-Kommission geht gegen Deutschland und 18 weitere EU-Staaten wegen Verstößen gegen die europäischen Asylgesetze vor. Insgesamt würden 40 Verfahren eröffnet, weil die Staaten ihre gemeinsamen Asylregeln nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt haben, teilte die EU-Behörde mit.

Deutschland wird gerügt, weil es europäische Mindestnormen bei Asylverfahren und zur Aufnahme von Asylbewerbern ungenügend beachtet habe. Die Brüsseler Behörde gab ihre Entscheidung unmittelbar vor dem EU-Gipfel bekannt, bei dem die EU-Staats- und Regierungschefs am Abend über die Flüchtlingskrise beraten. Die EU-Kommission hatte schon in den vergangenen Monaten 35 Verfahren wegen Verstößen gegen die Asylgesetze eingeleitet, nun kommen 40 neue hinzu.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, sagte: «Unser gemeinsames europäisches Asylsystem kann nur funktionieren, wenn sich jeder an die Regeln hält.» Die Mitgliedsstaaten müssten Vorgaben, die sie selbst beschlossen hätten, auch beachten. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos mahnte, die Standards bei der Aufnahme und bei der Prüfung des Asylantrages müssten eingehalten werden.

Neben Deutschland sind auch andere große Staaten wie Frankreich und Spanien betroffen. Zudem geht die EU-Kommission gegen Länder wie Griechenland und Ungarn mit vielen ankommenden Flüchtlingen vor. Italien steht nicht auf der neuen Liste, wurde aber bereits in der Vergangenheit um Aufklärung gebeten.

Die EU-Kommission hat als Hüterin der Verträge die Aufgabe, auf die Einhaltung des EU-Rechts zu achten. Die Staaten erhalten ein Mahnschreiben und haben zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Falls sie nach Ansicht der Kommission die EU-Asylgesetze dann immer noch nicht korrekt umsetzen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser kann in letzter Konsequenz Strafen verhängen.

EU-Kommissar Avramopoulos kritisierte auch die deutsche Entscheidung, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien nicht mehr in ein anderes EU-Land zurückzuschicken, über das sie in die EU eingereist sind - obwohl dies nach den Dublin-Regeln möglich ist. «Deutschland hat vor ein paar Wochen eine Initiative ergriffen. Meines Erachtens war das eine Initiative, die auch durchaus dazu beigetragen hat, dass das System Dublin kollabiert ist», sagte der Kommissar.

Deutschland habe das «nicht extra gemacht», sondern um Solidarität zu zeigen. Nun müsse das sogenannte Dublin-System «an die aktuellen Wirklichkeiten angepasst» werden, meinte Avramopoulos. Es schreibt vor, dass dasjenige EU-Land für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem der Asylbewerber erstmals den Boden der EU betreten hat. Mehrere EU-Staaten waren von dieser Regelung in der Flüchtlingskrise abgerückt. Dieser Kritikpunkt ist allerdings nicht Teil der 40 Verfahren, die Brüssel gegen die Mitgliedstaaten einleitete.

Mitteilung EU-Kommission - Englisch