Ratgeber Recht: Wer erbt wieviel nach dem Tod des Bruders?

Anwalt Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Meine Schwiegermutter ist 90 Jahre alt und hat vier Kinder geboren. Der Ehemann der Schwiegermutter ist vor vier Jahren verstorben. Alle vier Kinder sind zu gleichen Teilen im Testament der Mutter mit dem Erbe bedacht worden. Vor drei Monaten ist ein Kind (Sohn, 66 Jahre) plötzlich verstorben. Das Testament wurde bisher noch nicht verändert. Was passiert, wenn meine Schwiegermutter verstirbt? Mein Ehemann ist der Auffassung, dass sein verstorbener Bruder, also jetzt natürlich dessen Ehefrau oder einziger Sohn, genauso viel erben wie die noch lebenden Kinder. Ich bin der Auffassung, dass das Erbe im Falle des Todes der Mutter nur noch anteilig an die verbleibenden drei Kinder geht. Bitte helfen Sie und klären Sie auf!

Dr. Max Braeuer: Ihre Schwiegermutter hat mit ihrem Testament eine Erbfolge angeordnet, die genauso auch dann eintreten würde, wenn es kein Testament gäbe. Sie hat ihre vier Kinder zu gleichen Teilen zu Erben bestimmt. So würden sie erben, auch wenn die Mutter ohne Testament versterben würde.

Ohne ein Testament würde der Erbteil des verstorbenen Bruders nicht dessen Geschwistern zugutekommen. An die Stelle des Bruders würde stattdessen sein einziger Sohn treten, der nun ebenso wie Ihr Mann ein Viertel des Nachlasses seiner Großmutter erben würde. Die Witwe des Verstorbenen hingegen bekommt nichts. Sie ist mit ihrer Schwiegermutter so wenig verwandt, wie Sie das sind. Außerhalb des Verwandtschaftsverhältnisses gibt es kein gesetzliches Erbrecht.

Nun werde...

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