Wer ab dem 1. Oktober seinen Corona-Impfschutz verliert

Am 1. Oktober 2022 treten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Dadurch ändern sich auch die Bedingungen für den Impfstatus gegen das Coronavirus. Bei vielen, die derzeit noch als "vollständig geimpft" gelten, ändert sich die Gültigkeit der Impfzertifikate.

Ab 1. Oktober kann sich bei vielen Geimpften der Impfstatus ändern. (Symbolbild: Getty Images)
Ab 1. Oktober kann sich bei vielen Geimpften der Impfstatus ändern. (Symbolbild: Getty Images)
  • Welche Bedingungen gelten bis zum 30. September?

  • Was ändert sich zum 1. Oktober?

  • Wann gilt man nicht mehr als "vollständig geimpft"?

  • Wer braucht nun die erste "Booster"-Impfung?

  • Wozu braucht man ein gültiges Corona-Impfzertifikat?

In der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 19. März 2022 wurde im Frühjahr festgelegt, wer als "vollständig geimpft" gilt und wer nicht, diese Regelung hat noch bis zum 30. September 2022 seine Gültigkeit. Nun hat die Bundesregierung erneut einen neuen gesetzlichen Rahmen der Corona-Maßnahmen bestimmt. Dieser beginnt mit dem 1. Oktober 2022 und soll bis April 2023 gültig sein. Er enthält unter anderem die Regelung, dass im bundesweiten Fernverkehr weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist.

Eine weitere Änderung, die schon in wenigen Tagen zum Tragen kommt, betrifft das Corona-Impfzertifikat. Diese wichtige Änderung kann zur Folge haben, dass sich Personen, die sich gegen das Coronavirus impfen ließen, ab dem 1. Oktober nicht mehr als "vollständig geimpft" gelten.

Bis zum 30.September 2022 gilt jeder als "vollständig geimpft", wenn er/sie:

  • zwei Corona-Impfungen erhalten hat oder

  • zwei Corona-Impfungen plus eine zusätzliche "Booster"-Impfung erhalten hat oder

  • eine Corona-Impfung erhalten hat

Wer sich bisher erst einmal gegen das Coronavirus impfen ließ, muss, um als "vollständig geimpft" zu gelten, bis zum 30. September allerdings noch zusätzliche Nachweise vorlegen.

Diese Nachweise wären:

  • einen positiven Antikörpertest oder

eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der ersten Impfung oder

  • eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der ersten Impfung

Bei der letzten Option muss der PCR-Test allerdings mindestens 28 Tage zurückliegen um als gültig anerkannt zu werden.

Welche Bedingungen gelten ab 1. Oktober?

Mit Beginn der Gültigkeit des geänderten Infektionsschutzgesetzes zum 1. Oktober ändern sich nun die bis 30. September gültigen Regeln vom 19. März 2022. Somit ist es also möglich, dass Personen, die bisher als "vollständig geimpft" galten, dann nicht mehr über ein gültiges Impfzertifikat gegen das Coronavirus besitzen.

Ab 1. Oktober 2022 gilt eine Person als "vollständig geimpft", wenn:

  1. sie drei Einzelimpfungen gegen das Coronavirus hatte, wobei die dritte Impfung (der "erste Booster") mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss

  2. sie zwei Einzelimpfungen erhalten hat und zusätzlich einen der folgenden drei Nachweise vorlegen kann:

  • ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung oder

  • eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung oder

  • eine mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung, der PCR-Test allerdings mindestens 28 Tage zurückliegen um als gültig anerkannt zu werden.

Wann gilt man ab 1. Oktober 2022 nicht mehr als "vollständig geimpft"?

Wer bisher keine dritte Impfung ("erster Booster") erhalten hat und zudem noch nicht nachweislich an Covid-19 erkrankt war, gilt in Deutschland ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr als "vollständig geimpft"?

Wer braucht nun die erste "Booster"-Impfung, um ab dem 1. Oktober weiterhin einen gültigen Impfstatus zu haben?

Die dritte Impfung ("erster Booster") wird von den Personen benötigt, die:

bisher nur zweimal geimpft wurde und nicht mit einem gültigen PCR-Test nachweisen können, dass sie mit dem Coronavirus infiziert waren oder

bisher nur einmal gegen das Coronavirus geimpft sind, auch, wenn sie nachweislich bereits ein- oder sogar mehrmals an Covid-19 erkrankt waren.

Wozu braucht man ein gültiges Corona-Impfzertifikat?

Ein gültiges Corona-Impfzertifikat ist vor allem dort notwendig, wo eine Person einen Nachweis über ihren Impfstatus erbringen muss. Das betrifft vor allem Events und Orte, bei denen eine 2G- oder 3G-Regelung angewendet wird. Allerdings gelten in Deutschland derzeit keine dieser Zutrittsbeschränkungen mehr (Stand 25. September 2022). Ebenso spielt der Impfstatus bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine wichtige Rolle.

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